Hund beißt Bub: Halterin stiftet Bekannten zu Falschaussage an

Das Amtsgericht München hat eine Frau verurteilt, weil ihr nicht angeleinter Hund ein Kind gebissen hat. Die Strafe fiel höher aus, weil sie einen Bekannten zur Falschaussage vor Gericht angestiftet hatte.
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Der Hund attackierte einen 13-Jährigen - das Kind musste danach ins Krankenhaus. (Symbolbild)
Soeren Stache/dpa Der Hund attackierte einen 13-Jährigen - das Kind musste danach ins Krankenhaus. (Symbolbild)

München - Wegen versuchter Anstiftung zur Falschaussage hat die zuständige Strafrichterin am Amtsgericht München eine 32-jährige Kindergartenhelferin aus München am 7. August 2018 zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Als Bewährungsauflage muss sie 100 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.

Hund beißt Kind krankenhausreif

Am 22. November 2017 attackierte der Boxermischling der Verurteilten beim Gassigehen einen 13-jährigen Jungen. Der Hund war nicht angeleint, stürmte auf den Buben los und biss ihm den Oberschenkel – das Kind musste für fünf Tage im Krankenhaus behandelt werden. Später erhielt der Junge 2.000 Euro Schmerzensgeld. Die Angeklagte war mit einem späteren Zeugen unterwegs, als sich der Vorfall ereignete – dieser wusste also von Beginn an, dass der Hund nicht angeleint war.

Im Jahr 2015 hatte das Kreisverwaltungsreferat der Frau bereits aufgetragen, ihren Hund in unübersichtlichem Gelände anzuleinen. Der damals neun Monate alte Hund hatte damals schon ein Kind gebissen – Aussagen der Halterin zufolge soll dieses zuvor mit einem Rucksack auf den Hund eingeschlagen haben.

Frau stiftet Bekannten zur Falschaussage an

In der ersten Verhandlung am 7. August 2018 gab die Angeklagte die Attacke zu, behauptete allerdings, dass ihr Hund angeleint gewesen wäre. Er hätte sich lediglich "losgerissen". Vor Gericht kam dann heraus, dass die Angeklagte ihren Begleiter bei einer erneuten Gassirunde dazu überreden wollte, zu ihren Gunsten falsch auszusagen. Er sollte behaupten, dass der Hund während des Vorfalls angeleint gewesen wäre.

Bei der Verhandlung machte der Zeuge dann zunächst tatsächlich eine Falschaussage. Erst als er vom Richter nochmals über die Folgen eines Meineids belehrt wurde, korrigierte er seine Aussage und gab an, dass der Hund nicht angeleint gewesen war. In dieser ersten Verhandlung wurde die Frau wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 2.400 Euro verurteilt.

In der nachfolgenden Verhandlung am 8. Februar 2019 ging es dann um die Anstiftung zur Falschaussage. Die Frau gestand ihre Tat und begründete diese mit ihrer damaligen panischen Angst, den Hund wegen der Attacke abgeben zu müssen.

"In ihrem letzten Wort erklärte sie, nun aus ihren Fehlern gelernt zu haben", teil das Gericht mit.

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