Hüpfkissen-Drama: Therme Erding muss zahlen

Therme Erding verurteilt: Der Betreiber soll 375 000 Euro zahlen – und geht in Berufung.
John Schneider |
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Rutschen in der Therme Erding – das geht meist unfallfrei aus. Ein Salto auf einem Hüpfkissen lief leider gar nicht glimpflich ab.
dpa Rutschen in der Therme Erding – das geht meist unfallfrei aus. Ein Salto auf einem Hüpfkissen lief leider gar nicht glimpflich ab.

München/Erding - Peter F. (Name geändert) ist eigentlich ein geübter Springer. Doch als der 16-Jährige auf einem Hüpfkissen in der Therme Erding einen Rückwärtssalto probiert, stürzt er und fällt auf den Nacken. Mit schlimmen Folgen.

Durch den Sturz hat er eine Bogenfraktur eines Halswirbels erlitten. Die Folge: Er ist seit dem Unfall vor fünf Jahren querschnittsgelähmt, kann weder Arme noch Beine bewegen. Dazu kommt eine Blasen- und Mastdarmentleerungsstörung. Er wird zeit seines Lebens auf den Rollstuhl und Pfleger angewiesen sein. Er verklagt die Therme.

Für den Betreiber war der Unfall aber nur ein schicksalhaftes Unglück. Reine Prozesstaktik? Das Schicksal kann man schließlich schlecht haftbar machen.

Das Landgericht Landshut ist nach gründlicher, jahrelanger Beweisaufnahme zu einem anderen Schluss gekommen: Nicht das Schicksal, die Therme trägt die Verantwortung für den Unfall. Ein Grund: Auf dem Schild an den Hüpfkissen stand am 8. Juni 2009 nur ein lapidares „Benutzung auf eigene Gefahr“ sowie, dass man die Schuhe ausziehen soll. In der Bedienungsanleitung des Herstellers steht aber, dass man „gewaltsame Spielen und Salti mortali“ mit einem deutlich sichtbaren Schild verbieten müsse. Erst nach dem Unfall wurde ein solches Schild aufgestellt.

Das Landgericht gibt der Klage des Rollstuhlfahrers weitgehend statt, verurteilt die Therme zu 375 000 Euro Schmerzensgeld, einer zusätzlichen monatlichen Schmerzensgeldrente von 500 Euro sowie auf Schadenersatz (73 000 Euro). Der Ersatz von noch entstehenden Schäden käme oben drauf.

Die Therme ging in die Berufung. Unter anderem argumentierte der Spaßbadbetreiber, dass aufgrund des unsicheren Untergrundes Stürze vorherzusehen seien. Ein gesonderter Hinweis auf einem Schild, wonach keine Salti erlaubt seien, hätte an der Situation nichts geändert. Der 16-Jährige hätte es wahrscheinlich ignoriert.

Der OLG-Senat signalisierte aber bereits, dass an dem Landshuter Urteil wenig zu beanstanden sei und die Therme wohl zahlen müsse. Peter F., der den Prozess im Rollstuhl verfolgte, wird es mit Genugtuung aufgenommen haben.

Wie viel er bekommt, ist noch offen. Die Vorsitzende Andrea Kempmann schlug einen Vergleich vor. Doch der kam zunächst nicht zustande.

Der Prozess dauerte bei Redaktionsschluss noch an.

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