Hündische Verwechslungskomödie: Burli und sein Doppelgänger

Verwechslungskomödie um zwei Schäferhunde: Ein Hundehalter im Oberland klagt gegen den Leinenzwang.
John Schneider |
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Johann B. mit einem Foto von seinem Schäferhund Burli.
jot Johann B. mit einem Foto von seinem Schäferhund Burli.

München - Als Retourkutsche bezeichnet der Anwalt von Johann B. (58) den Leinenzwang-Bescheid, den die Gemeinde-Verwaltung für den Schäferhund Burli seines Mandanten erlassen hat.

Retourkutsche, weil die Gemeinde Lenggries nämlich anfänglich den Hund seines Spezl im Visier hatte. Charly, so der Name dieses Tieres, soll im Ortsteil Wegscheid vor der Kinderkrippe und der Schule frei herumgelaufen sein und auch sein Geschäft an unpassender Stelle verrichtet haben. Da Charly eine Vorgeschichte und auch schon mal zugebissen hat, belegte die Gemeinde Charlys Herrchen mit einem Hundehaltungsverbot.

Charlys Herrchen weigerte sich, klagte und präsentierte im Februar beim Prozess vor dem Verwaltungsgericht zur Überraschung des Gerichts und der Gemeindevertreter eine ganz andere Version.

Charly habe einen Doppelgänger: den jungen Hund seines Spezl Johann B.. Burli sei auch der Hund gewesen, den Anwohner frei laufend vor Schule und Krippe gesehen hatten, nicht Charly.

In dubio pro cane

Der Kläger konnte Fotos beider Hunde präsentieren und Richter Hans Haider konstatierte damals, dass sich die Tiere tatsächlich sehr ähnlich sehen. In dubio pro cane, im Zweifel für den beschuldigten Hund, lautet ein wichtiger Grundsatz der Justiz. Nix war’s mit dem Haltungsverbot.

Dafür erließ die Gemeinde im Mai einen Leinenzwang-Bescheid für Burli. Der zweijährige Hund sei aber lammfromm, allenfalls altersgemäß verspielt, sagt sein Herrchen. Das ginge auch nicht anders, weil in seinem Haus ständig Kunden ein und aus gehen. Einen bissigen Hund könne er da nicht gebrauchen. Der Leinenzwang sei daher grundlos ausgesprochen worden, klagte er.

So richtig bewegen wollten sich die Parteien bei der gestrigen Verhandlung zunächst nicht. Richter Haider durchschlug schließlich den gordischen Knoten mit einer kleinen, aber effektiven Änderung: Der Bescheid wird beschränkt auf den Lenggrieser Ortsteil Wegscheid und nach einem Jahr ersatzlos aufgehoben. Wenn Burli sich nichts zu Schulden kommen lässt. Damit waren alle zufrieden.

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