Holocaust-Leugnerin erneut vor Gericht

Volksverhetzung: Diesmal geht es um das richtige Strafmaß für Sylvia S. (54).
von  az/jot
Beim Urteil in München muss das Strafmaß der Schweiz berücksichtigt werden.
Beim Urteil in München muss das Strafmaß der Schweiz berücksichtigt werden. © Lennartz/Fotolia

München - Sie war die Freundin des Rechtsextremisten Horst Mahler und ist selber als Holocaust-Leugnerin bekanntgeworden. Im Februar 2015 wurde Sylvia S. (54) wegen Volksverhetzung und Missbrauchs von Titeln vom Landgericht München zu einem Jahr und acht Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Weil der BGH aber einen Teil dieses Urteils kippte, muss sich Sylvia S. seit Montag erneut wegen Volksverhetzung verantworten.

Der Hintergrund: 2012 hatte die 54-Jährige im schweizerischen Chur vor 2000 Menschen eine Rede gehalten. Von den 90 Minuten gibt es ein Video. Darin ist zu sehen und zu hören, wie die 54-Jährige den Holocaust als bloße Erfindung darstellt.

Für das Landgericht reichten die Beweise zur Verurteilung. Die Verurteilte legte Revision ein und erreichte einen Teilerfolg. Zumindest den Vorwurf des Missbrauchs von Titeln - Sylvia S. soll sich laut Anklage trotz damaligem Berufsverbot als Rechtsanwältin bezeichnet haben - und das Strafmaß wurden vom Bundesgerichtshof gekippt, das Urteil ansonsten aber bestätigt.

Aus der Urteilsbegründung hatte sich nicht ergeben, dass die Richter das Schweizer Strafmaß für Volksverhetzung zurate zogen. Hätten sie aber tun müssen, so der BGH, weil der Tatort in der Schweiz liegt.

Der Prozess wird fortgesetzt.

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