Einigung in Prozess um "Sonne" als Brot-Name möglich
München - Wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch nach der mündlichen Verhandlung am Landgericht München I sagte, verhandeln die Streitparteien bezüglich eines Vergleichs. Die Hofpfisterei hatte den Betreiber des Bio-Markts auf Unterlassung verklagt, nachdem dieser unter anderem einen "Sonnenlaib" im Sortiment hatte. (Az. 3 HKO 1440/21)
Nach Auffassung der Münchner Firma hat der Markt mit seinen Brot-Namen gegen das Markenrecht verstoßen: Die Bezeichnung "Sonne" in Zusammenhang mit Brot und Backwaren habe die Hofpfisterei schon vor mehr als 40 Jahren ins Markenregister eintragen lassen.
Hofpfisterei hat sich Brot-Name schützen lassen
Immer wieder mahnt die Hofpfisterei deshalb auch kleine Bäckereibetriebe ab, allein beim Landgericht München I wurden nach Angaben einer Gerichtssprecherin schon 20 Verfahren zum Thema abgeschlossen.
Drei weitere seien neben dem Streit mit dem Chemnitzer Bio-Markt noch anhängig. Als Termin für die Verkündung eines Urteils in diesem Verfahren wurde nach Angaben der Gerichtssprecherin der 21. Mai (11.00 Uhr) festgelegt.
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