Hochzeit im Schloss wegen Corona abgesagt: Wer zahlt?

München - Es sollte der schönste Tag des Lebens werden, doch die für den 20. Juni 2020 geplante Hochzeitsfeier in einem Schloss musste wegen der Pandemie vorerst abgeblasen werden.
Hochzeit wegen Corona abgesagt: Schloss-Vermieter bekommt Recht
Jetzt streitet das Paar mit dem Schlossherren. Der besteht auf der bereits 2018 vertraglich vereinbarten Miete für die Räumlichkeiten, hat das zahlungsunwillige Paar verklagt und gewonnen.
Das Landgericht München kam zu dem Schluss, dass dem Vermieter des Schlosses trotz der Absage der Hochzeit 7.363,04 Euro zustehen. Und das, obwohl die Feier wegen der am geplanten Hochzeitstag im Juni 2020 geltenden Kontaktbeschränkungen abgesagt wurde.
Die Begründung des Richters: Der Kläger sei nicht zur Ausrichtung einer Hochzeit, sondern allein zur Überlassung der dafür gemieteten Räumlichkeiten verpflichtet gewesen. Das Risiko, die angemieteten Räume nicht nutzen zu können, liege beim Mieter. Deshalb sei es unerheblich, zu welchem Zweck das Paar das Schloss gemietet habe.
Richter: Paar war an einer interessengerechten Lösung per se nicht interessiert
Der Vermieter des Schlosses hatte zudem alles Mögliche versucht, um die Feier auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen und verschiedene Ersatztermine angeboten. Das Brautpaar habe aber nichts von sich hören lassen.
Durch dieses Verhalten hätte das Paar zu erkennen gegeben, dass sie an einer interessengerechten Lösung per se nicht interessiert waren, findet der Richter.
Stattdessen hätte das Brautpaar versucht, eine Vertragsauflösung zu erreichen, die einseitig zu Lasten des Klägers gegangen wäre. Dabei wäre eine Anpassung des Vertrages, sprich die Verlegung der Feier, durchaus zumutbar gewesen.