HIV-infiziertes Kind: Arzt muss zahlen
MÜNCHEN - Die Vorurteile eines Gynäkologen sind schuld daran, dass der achtjährige Axel (Name geändert) geistig und körperlich behindert ist. Der Arzt hatte der Mutter des Kindes keinen HIV-Test angeboten – und muss jetzt 1,4 Millionen Euro Schadenersatz bezahlen.
In seiner Innenstadt-Praxis betreut der Frauenarzt vor allem Privatpatientinnen. Auch Axels Mutter kam während ihrer Schwangerschaft zu ihm. Vor Gericht gab der Arzt an, dass man bei einer „attraktiven und gepflegten“ Person, wie Axels Mutter es war, keine HIV–Infektion erwarten würde. Außerdem würden seine „wohlsituierten“ Patientinnen auf das Angebot eines HIV-Tests entrüstet reagieren.
Für Axel und seine Eltern, die Mutter eine leitende Angestellte, und der Vater ein angesehener Wissenschaftler, hat das weitreichende Folgen: Drei Monate nach der Geburt kam der Säugling mit einer Lungenentzündung und einer Virusinfektion ins Krankenhaus. Er musste künstlich beatmet werden, sein Zustand verschlechterte sich. Ein HIV-Test ergab: Der kleine Bub ist HIV-infiziert, die Krankheit Aids bereits ausgebrochen. Weil dies zu spät erkannt wurde, bleibt er für immer behindert.
Die Mutter war schon lange vor der Schwangerschaft infiziert, ohne es zu wissen. Eine Übertragung der HIV-Infektion auf das Kind hätte bei richtiger Behandlung verhindert werden können. Das Urteil ist rechtskräftig.
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