Hitlermühle: Finder streiten vor Münchner Gericht

Zwei Schatzsucher streiten sich mit dem Landesamt für Denkmalschutz um eine Verschlüsslungsmaschine der Wehrmacht mit sechsstelligem Wert.
Helmut Reister |
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Volker Schranne (links) und Max Schöps haben die Verschlüsselungsmaschine in der Schotterebene von Aying gefunden.
Aquib Butt, Deutsches Museum Volker Schranne (links) und Max Schöps haben die Verschlüsselungsmaschine in der Schotterebene von Aying gefunden.

Zwei Schatzsucher streiten sich mit dem Landesamt für Denkmalschutz um eine Verschlüsselungsmaschine der Wehrmacht mit sechsstelligem Wert.

München - Verbeult und rostig, aber ein ausgesprochen seltenes Relikt aus der Geheimdienst-Welt der Nazis. Zwei Sammler gruben die "Hitlermühle", eine hoch entwickelte Verschlüsselungsmaschine der Wehrmacht, vor knapp zwei Jahren im Wald von Aying aus (AZ berichtete). Jetzt ist der Sensationsfund ein Fall fürs Gericht.

Streit vor Gericht: Wem gehört die "Hitlermühle"?

Max Schöps, der das "Schlüsselgerät 41" (offizielle Bezeichnung) zusammen mit seinem Freund Volker Schranner aus dem Boden grub, hat beim Verwaltungsgericht eine Klage eingereicht. Er will mit Hilfe der Richter feststellen lassen, dass die ausgegrabene Maschine kein Bodendenkmal ist.

Die gerichtliche Antwort auf diese Frage kann weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen. Momentan befindet sich die "Hitlermühle", die diesen Namen wegen der seitlich angebrachten Kurbel trägt, im Deutschen Museum. Sie soll ab Ende des Jahres Teil einer Kryptologie-Ausstellung sein. Max Schöps hat das "Schlüsselgerät 41", das nur 500 mal hergestellt wurde und sechsstellige Erlöse auf dem Sammlermarkt erzielen würde, dem Deutschen Museum zur Verfügung gestellt.

Ist das Nazi-Spielzeug ein Bodendenkmal, das dem Staat gehört?

Das Problem, das Max Schöps auch dazu brachte, die Klage einzureichen, ist das Landesamt für Denkmalpflege: Die Behörde ist nämlich der Ansicht, dass das "Nazi-Spielzeug" ein Bodendenkmal ist. Das hätte zur Folge, dass ausschließlich der Staat das Zugriffsrecht auf das Fundstück hat.

Das Landesamt geht offenbar außerdem davon aus, dass es Max Schöps beim Umgang mit dem Fund auch mit den einschlägigen Bestimmungen nicht so genau genommen hat. Pressesprecher Florian Schlemmer vom Verwaltungsgericht sagte jedenfalls: "Das Landratsamt München als Denkmalschutzbehörde hat ihn aufgefordert, zu denkmalschutzrechtlichen Verstößen Stellung zu nehmen."

Für Hobby-Schatzsucher wie Max Schöps, der von einem Goldfund träumte, ist das Gebiet rings um Aying hoch interessant. In der Schotterebene wurden immer Spuren lang zurückliegender Epochen entdeckt, zum Beispiel ein 3.400 Jahre altes Bronzeschwert, das auf einem Feld lag, ein mittelalterlicher Stall oder die Überreste eines römischen Kastells.

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