Hitlergruß im Urlaub: Deutscher bekommt Schadenersatz
München - Ein geschmackloser Sketch bei einer Hotelaufführung kann ein Reisemangel sein und einen Anspruch auf Entschädigung des Urlaubers nach sich ziehen. Das geht aus einem am Montag veröffentlichten, inzwischen rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts München vom 10. Juni 2010 hervor (Aktenzeichen 281 C 28813/09). Im konkreten Fall hatten Animateure in Ägypten zwei Tage vor der Abreise des Klägers bei einem Sketch zum Thema Grüße verschiedener Völker den linken Arm gehoben, laut „Heil“ gerufen und waren im Stechschritt aufeinander zu marschiert. Danach habe im Zuschauerraum eine allgemeine Stille geherrscht, der Urlauber und seine Frau hätten sich unwohl gefühlt.
Dies stellt nach Auffassung des Gerichts einen Reisemangel dar, da es ein wesentliches Element eines Urlaubs sei, sich als Gast wohlzufühlen und gastfreundlich behandelt zu werden, heißt es in der Urteilsbegründung. Im konkreten Fall habe der Kläger aber das Gefühl bekommen, als Deutscher nicht willkommen zu sein. Dies habe seine Reise beeinträchtigt.
Da die Aufführung kurz vor Ende des Urlaubs stattfand, bekam der Kläger aber lediglich 34,35 Euro zugesprochen. Einen Anspruch auf Schadensersatz sah die Richterin in dem Zivilverfahren nicht. Der missglückte Sketch sei nicht so gravierend gewesen, dass die gesamte Urlaubszeit vertan worden sei.
- Themen: