Hitlergruß am Münchner Hauptbahnhof: Mann muss mehrere Monate ins Gefängnis

München - Weil er im Hauptbahnhof den Arm zum Hitlergruß ausgestreckt hat, wandert ein 54-Jähriger jetzt ins Gefängnis. Das Amtsgericht verurteilte den Mann zu drei Monaten ohne Bewährung. Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen lautet der entsprechende Paragraf im Strafgesetzbuch.
Anklage: Er wusste, was er tat
Das war laut Anklage geschehen: Am 13. Februar kurz vor Mitternacht hielt sich der Angeschuldigte in leicht alkoholisiertem Zustand im Zwischengeschoss des Hauptbahnhofs auf. Dort sprach er in aggressiver Weise andere Reisende an. Bundespolizisten sprachen ihm einen Platzverweis aus. Die Reaktion des Mannes: Er streckte seinen rechten Arm zum Hitlergruß aus, was von den Polizisten und Passanten wahrgenommen werden konnte.
Die Ermittler gehen davon aus, dass er wusste, dass es sich hierbei um eine Grußform der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft handelte. Das sei aber nicht entscheidend. Jedweder Gebrauch einer derartigen Grußform ist in der Öffentlichkeit verboten. Und zwar ohne das es auf eine damit verbundene nationalsozialistische Absicht des Benutzers ankommt.
Angeklagter kann sich nicht erinnern
Der Gesetzgeber will damit jeden Anschein einer Wiederbelebung derartiger verfassungswidriger Bestrebungen in Deutschland vermeiden. Strafverteidiger Uwe Paschertz betont, dass sein aus Togo stammender Mandant keinerlei rechte Gesinnung habe. An das Geschehen könne sich der Mann aufgrund seiner Alkoholisierung damals nicht erinnern, räume aber ein, dass es sowie in der Anklage beschrieben, gewesen sein könnte.