Hitlergruß am Münchner Hauptbahnhof: Mann muss mehrere Monate ins Gefängnis

Prozess am Amtsgericht: Verurteilt wird ein 54-Jähriger, der Polizisten am Hauptbahnhof mit dem Hitlergruß provozierte.
John Schneider
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Hitlergruß gezeigt: Am Amtsgericht wurde gegen einen 54-Jährigen verhandelt. (Symbolbild)
Hitlergruß gezeigt: Am Amtsgericht wurde gegen einen 54-Jährigen verhandelt. (Symbolbild) © dpa

München - Weil er im Hauptbahnhof den Arm zum Hitlergruß ausgestreckt hat, wandert ein 54-Jähriger jetzt ins Gefängnis. Das Amtsgericht verurteilte den Mann zu drei Monaten ohne Bewährung. Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen lautet der entsprechende Paragraf im Strafgesetzbuch.

Anklage: Er wusste, was er tat

Das war laut Anklage geschehen: Am 13. Februar kurz vor Mitternacht hielt sich der Angeschuldigte in leicht alkoholisiertem Zustand im Zwischengeschoss des Hauptbahnhofs auf. Dort sprach er in aggressiver Weise andere Reisende an. Bundespolizisten sprachen ihm einen Platzverweis aus. Die Reaktion des Mannes: Er streckte seinen rechten Arm zum Hitlergruß aus, was von den Polizisten und Passanten wahrgenommen werden konnte. 

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Die Ermittler gehen davon aus, dass er wusste, dass es sich hierbei um eine Grußform der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft handelte. Das sei aber nicht entscheidend. Jedweder Gebrauch einer derartigen Grußform ist in der Öffentlichkeit verboten. Und zwar ohne das es auf eine damit verbundene nationalsozialistische Absicht des Benutzers ankommt.

Angeklagter kann sich nicht erinnern

Der Gesetzgeber will damit jeden Anschein einer Wiederbelebung derartiger verfassungswidriger Bestrebungen in Deutschland vermeiden. Strafverteidiger Uwe Paschertz betont, dass sein aus Togo stammender Mandant keinerlei rechte Gesinnung habe. An das Geschehen könne sich der Mann aufgrund seiner Alkoholisierung damals nicht erinnern, räume aber ein, dass es sowie in der Anklage beschrieben, gewesen sein könnte.

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3 Kommentare
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  • Himbeergselchts am 05.07.2024 10:52 Uhr / Bewertung:

    Richtiges Urteil. Konsequent gegen Rechts.
    In Berlin und vor einer Wuppertaler Synagoge waren in den letzten Jahren Naziparolen zu hören:“Juden raus“ (Wuppertal), und in Berlin 2017 vor der US Botschaft „Juden ins Gas“ mit abgefackelter Israel-Flagge.
    Die Politik Israels zu kritisieren ist voll in Ordnung.
    Aber Finger weg von der jüdischen Bevölkerung. Wir leben hier seit Jahrzehnten in Frieden zusammen.
    Ich erinnere mich nicht an menschenfeindliche Parolen oder Übergriffe auf Andersgläubige von der jüdischen Bevölkerung ausgehend.
    Rechtsradikale und antisemitisches Gezeter stoppen. Konsequent sofort stoppen und sanktionieren.
    Mit kurzem Bildervortrag aus Auschwitz von vergasten, tot geprügelten, erhängten, verhungerten Menschen, vom Säugling bis zum Greis. Schaut Euch das an!!

  • Der wahre tscharlie am 04.07.2024 19:13 Uhr / Bewertung:

    Finde ich richtig. Und dazu verpflichtend einen Besuch der KZ-Gedenkstätte Dachau.
    Damit er versteht, welche Bedeutung der Gruß damals hatte.

  • Analyst am 04.07.2024 22:11 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Der wahre tscharlie

    Sollte als Resozialisierung nach dem Knast verpflichtend sein.

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