Hinterbliebene sind verstört: Grab-Schrumpfung am Ostfriedhof

129 Hinterbliebene sind verstört. Sie sollen ihre Urnengräber auf 80 Zentimeter Länge einkürzen – obwohl die Friedhofssatzung 120 erlaubt. Warum die CSU sich einschaltet und was dahinter steckt.
von  Irene Kleber
Auch dieses Grab am Krematorium haben Hinterbliebene wohl um 40 Zentimeter kürzen müssen. Warum nur, Platz genug wäre doch?
Auch dieses Grab am Krematorium haben Hinterbliebene wohl um 40 Zentimeter kürzen müssen. Warum nur, Platz genug wäre doch? © Sigi Müller

München - Das Schreiben, das Renate K. (65) aus Bogenhausen letzten Sommer erreichte, hat's in sich: Das Urnen-Erdgrab für ihren verstorbenen Mann Hans-Jürgen am Ostfriedhof sei mit 125 Zentimetern zu lang und entspreche nicht den Vorgaben, heißt es in dem Brief der Friedhofsverwaltung des Krematoriums. Zulässig sei eine Grablänge von 80 Zentimetern.

Längenvorschriften bei Gräbern am Münchner Ostfriedhof

Die Witwe habe den Grabhügel entsprechend um 45 Zentimeter einzukürzen. Und zwar innerhalb der nächsten sechs Wochen. Andernfalls müsse man "leider weitere Maßnahmen ergreifen". "Ich wusste gar nicht, wie mir geschieht", sagt Renate K. zur AZ, sie habe von solchen Längenvorgaben noch überhaupt nie was gehört. Ihr Mann sei nun vier Jahre tot. Sie habe sich gerade ein bisschen beruhigt gehabt nach dem Schicksalsschlag. "Dann hat dieser Brief die Wunde wieder aufgerissen, ich habe wochenlang Albträume gehabt. Immer, wenn ich nicht mehr weiterweiß, gehe ich ans Grab meines Mannes. Die können doch seine Totenruhe jetzt nicht stören."

Renate K. ist nicht die einzige, die solche Post bekommen hat, 129 Hinterbliebene sind betroffen, und etliche haben sich seit letztem Herbst - oftmals weinend - an ihre Friedhofsgärtner gewandt mit der Frage, was das solle. Ob die Gärtner die Grabhügel vor Jahren schon falsch angelegt hätten? Ob die Regel neu sei? Ob man die Ruhestätten der verstorbenen Lieben nun wirklich zerstören müsse?

Auch Gärtner am Ostfriedhof von Vorgaben irritiert

Bemerkenswert ist, dass selbst die Gärtner von solchen Vorgaben am Ostfriedhof bis dahin nie gehört haben. Auf dem Grabfeld beim Krematorium (Baujahr 1929) liegen 3088 Urnen-Erdgräber. "Wir pflegen etliche seit 40 Jahren", sagt Hermann Berchtenbreiter von der Münchner Gärtnerei Berchtenbreiter, der auch Präsident des Bayerischen Gärtnereiverbands ist, zur AZ. "Wir haben uns immer daran orientiert, was in der Friedhofssatzung steht." Und nach dieser hat ein Urnen-Erdgrab in München 60 Zentimeter breit und 120 Zentimeter lang zu sein. "Meine Kollegen", sagt Berchtenbreiter, "stehen auch alle auf dem Schlauch. Wir wissen gar nicht, was wir den Betroffenen raten sollen, weil wir dazu keine offizielle Ansage von der Stadt haben. Keine Ahnung, wer sich das jetzt ausgedacht hat."

Das Krematorium am Ostfriedhof.
Das Krematorium am Ostfriedhof. © Friedhofsverwaltung

Freilich, einzelne Gräber stehen recht eng, dort kommt man mit dem Rasenmäher nicht ganz einfach durch. Die allermeisten Gräber aber stehen mit ausreichend Abstand zueinander - auch das von Renate K. "Und was ist mit dem Altbestand, der natürlich auch die 120-Zentimeter-Länge hat?", fragt sich Berchtenbreiter, "sollen die uralten Gräber jetzt alle umgebaut werden?" In das Rätselraten haben sich nun die CSU-Stadträtinnen Ulrike Grimm und Alexandra Gaßmann eingeschaltet. In einem Stadtratsantrag fragen sie, warum diese Vorgaben nicht in der Friedhofssatzung zu finden sind. "Und ich frage mich", sagt Ulrike Grimm, "wie die Stadt dazu steht, dass die Totenruhe jetzt gestört wird."

Auf Gräberfeld am Krematorium gelten plötzlich Vorgaben aus den 50ern

Auf AZ-Nachfrage beruft sich das zuständige Gesundheitsreferat auf alte Grabaufteilungspläne und Vorgaben aus den 1950er Jahren, die nur für das Gräberfeld am Krematorium gelten. Dort seien "abweichend vom restlichen Ostfriedhof" die Maße auf 60 Mal 80 Zentimeter festgelegt. Das stehe auch, "handschriftlich eingetragen" in den Anträgen zum Grabkauf.

Bislang sei man "großzügig" mit dem "regelrechten Wildwuchs" umgegangen, bestehe aber nun auf die Einhaltung der Regeln, damit etwa "ordentlich gemäht werden" könne. Die Anträge haben etliche Familien gar nicht mehr, sondern nur die Graburkunden - und da stehen die Sondermaße nicht drin, Renate K. hat nachgesehen. Ihre Sechs-Wochen-Frist ist abgelaufen, ihr Grab hat sie nicht angefasst. Wie die Sanktionen aussehen werden? Man wird sehen.

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