Hier wird Zschäpe der Prozess gemacht

Im Justizzentrum in der Nymphenburger Straße soll gegen die mutmaßliche Rechtsterroristin verhandelt werden. Vor welchen Herausforderungen die Münchner Justiz steht.
MÜNCHEN Saal 101 im Justizzentrum an der Nymphenburger Straße – im großen Schwurgerichtssaal des Münchner Gerichtsgebäudes wird aller Voraussicht nach der Prozess gegen Beate Zschäpe, die einzige Überlebende des Zwickauer Terror-Trios, geführt werden. Das erklärte der Sprecher des Bayerischen Justizministeriums Wilfried Krames am Freitag. „Es ist aufwändig, aber es lässt sich bewältigen.”
Bis zum Prozessbeginn in der Maxvorstadt im nächsten Jahr müssen Manfred Götzl, Vorsitzender des 6. Senats am Oberlandesgericht, und seine vier Richterkollegen über die Zulässigkeit der 500 Seiten starken Anklage befinden. Und dafür auch an die 1000 Aktenordner in ihren Büros an der Schleißheimer Straße sichten.
Götzl gilt als erfahrener Jurist. Vor seinem Wechsel zum Oberlandesgericht führte er viele Jahre die Schwurgerichtskammer am Landgericht München I. Mit großen Prozessen mit noch größerem Medieninteresse hat der 58-Jährige dort des öfteren zu tun gehabt. 2005 verurteilte er den Mörder des Modeschöpfers Rudolph Moshammer zu lebenslanger Haft, ähnlich hart bestrafte er den früheren Wehrmachtsoffizier Josef Scheungraber wegen eines Massakers an italienischen Zivilisten und den Neffen der Parkhaus-Millionärin Charlotte Böhringer, der seine Tante nach Überzeugung Götzls heimtückisch und aus Habgier umgebracht hatte. Dass Bence T. in dem Indizienprozess immer seine Unschuld beteuert hatte, konnte Götzl nicht überzeugen.
Neben dem Senat haben auch Zschäpes Anwälte Gelegenheit, sich mit der Anklage zu befassen. Sie hatten sich bereits beschwert, dass die Bundesanwaltschaft über Inhalte der Anklage informierte, bevor diese den Verteidigern zugestellt worden war.
Der Prozess gegen Zschäpe kommt in einer Hinsicht zu früh. Der seit Jahren geplante Hochsicherheitssaal in der Stadelheimer JVA wird mit sicherheit nicht rechtzeitig fertig. Deswegen wird die Justiz auf den Schwurgerichtsaal angewiesen sein. Und dies obwohl sich dieser bereits einmal als wenig geeignet für solch große Verfahren gezeigt hat. Die 160 Plätze im Saal hatten beim Auftakt des Prozesses gegen den Kriegsverbrecher John Demjanjuk (†91) nicht für die internationale Presse, Angehörige der Opfer und weitere Zuschauer ausgereicht.
Die Organisatoren wurden damals heftig kritisiert. Unter anderem weil die Beobachter des Kriegsverbrecher-Prozesses in einer „Demjanjuk-Sammelzone” auf den Einlass ins Justizgebäude warten sollten. Eine peinliche Geschmacklosigkeit in den Augen der Weltöffentlichkeit. Und ein Fehler, den sich die bayerische Justiz im Verfahren gegen eine mutmaßliche Rechtsterroristin kein zweites Mal erlauben wird.