Hiebe mit dem Besenstiel: Schüler muss Schmerzensgeld zahlen

Streit unter Schülern wird vor Gericht fortgesetzt. Das Opfer will 1000 Euro.
John Schneider |
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Ein Hauptschüler schlug einen Mitschüler mit dem Besen und wird dafür zur Kasse gebeten.
dpa Ein Hauptschüler schlug einen Mitschüler mit dem Besen und wird dafür zur Kasse gebeten.

München Weil er im Streit mit dem Besen auf einen Schüler der 6. Klasse eingeschlagen und diesen verletzt hat, muss ein Münchner Hauptschüler zahlen. Das Amtsgericht verurteilte ihn zur Zahlung von 250 Euro Schmerzensgeld.

Zu dem zunächst verbal ausgetragenen Streit kam es am 26. Februar 2014. Nach dem Unterricht gab es eine Rangelei, bei der der beklagte Neuntklässler seinen Kontrahenten mit einem Besenstiel auf den Oberschenkel schlug. Der Sechstklässler erlitt Prellungen am rechten Unterarm und am rechten Oberschenkel.

Der Schläger wurde angezeigt. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren aber ein, weil der Bub das Unrecht seiner Tat einsah und ernsthafte Versuche gemacht habe, sein Opfer zu entschädigen.
Doch der Sechstklässler und seine Mutter lehnten das Angebot ab. Sie verlangten stattdessen 1000 Euro Schmerzensgeld. Das wollten wiederum der Neuntklässler und sein Vater nicht zahlen. Es kam zur Klage.

Die Richterin sprach dem Kläger am Ende ein Schmerzensgeld von 250 Euro zu. Der Beklagte hat, so das Gericht, sich sowohl im Strafverfahren als auch in der Verhandlung vor dem Zivilgericht um einen Ausgleich bemüht und Reue gezeigt.

Dass es vor den Schlägen ein Wortgefecht mit gegenseitigen Beleidigungen gegeben hatte, wertete die Richterin zugunsten des Beklagten. Zudem habe es nur geringe Verletzungen beim Opfer gegeben. Ein Schmerzensgeld im unteren Bereich reiche da aus, um die Tat wiedergutzumachen.

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