Heute fällt die Entscheidung: Alkohol nur am Wochenende tabu?

München - Dieses Mal hat die Stadt sich Zeit genommen, wollte auf Nummer sicher gehen. Die neue Variante des Alkoholverbotes werde "am Mittwoch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs erlassen", heißt es am Dienstag aus dem Kreisverwaltungsreferat (KVR).
Mehr Infos will das KVR auf AZ-Anfrage noch nicht nennen. Doch im Feriensenat hatte sich der Stadtrat bereits darauf geeinigt, dass sich das neue Verbot auf "Party-Hotspots" wie den Gärtnerplatz und die Isarauen konzentrieren soll. Hintergrund: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte das Verbot für ganz München als unverhältnismäßig bewertet.
Vorbild: Bamberger Modell
Der Stadtrat hat auch beschlossen, dass man sich am Bamberger Modell orientieren will. Gefordert hatte das die CSU-Fraktion. Das Modell grenzt Ort und Zeit genau ein. In Bamberg gilt das Verkaufsverbot für Alkohol "to go" zum Beispiel Freitag bis Sonntag.
Aus Rathauskreisen hört man, dass in München eine ähnliche Regelung kommen könnte - die Münchner also Anfang der Woche weiter in Ruhe ein spätes Bier zum Mitnehmen kaufen könnten. Das KVR wollte das am Dienstag weder bestätigen noch ablehnen. Es hieß auf AZ-Anfrage: "Die exakten und rechtlich bindenden räumlichen Umgriffe und Zeiträume sind am Mittwoch dem Text der Allgemeinverfügung zu entnehmen." Dafür wurden unter anderem Einsatzberichte von Polizei und Kommunalem Außendienst ausgewertet.
Unterdessen steigen die Corona-Werte, nach denen die Stadt ihre Regeln ausrichtet, wieder an. Am Dienstag lag der Inzidenzwert (Ansteckung pro 100.000 Einwohner) bei 41,32. Der kritische Wert (35), ab dem das Verbot gelten soll, ist wieder überschritten.