Heute fällt die Entscheidung: Alkohol nur am Wochenende tabu?

Die Zahlen sind so hoch, dass die neue Regelung sofort in Kraft treten könnte. Am Mittwoch fällt die Entscheidung.
Emily Engels
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Am Gärtnerplatz und an anderen "Party-Hotspots" soll das Alkoholverbot gelten. Heute will die Stadt Details bekanntgeben.
Am Gärtnerplatz und an anderen "Party-Hotspots" soll das Alkoholverbot gelten. Heute will die Stadt Details bekanntgeben. © Philipp Hartmann

München - Dieses Mal hat die Stadt sich Zeit genommen, wollte auf Nummer sicher gehen. Die neue Variante des Alkoholverbotes werde "am Mittwoch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs erlassen", heißt es am Dienstag aus dem Kreisverwaltungsreferat (KVR).

Mehr Infos will das KVR auf AZ-Anfrage noch nicht nennen. Doch im Feriensenat hatte sich der Stadtrat bereits darauf geeinigt, dass sich das neue Verbot auf "Party-Hotspots" wie den Gärtnerplatz und die Isarauen konzentrieren soll. Hintergrund: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte das Verbot für ganz München als unverhältnismäßig bewertet.

Vorbild: Bamberger Modell

Der Stadtrat hat auch beschlossen, dass man sich am Bamberger Modell orientieren will. Gefordert hatte das die CSU-Fraktion. Das Modell grenzt Ort und Zeit genau ein. In Bamberg gilt das Verkaufsverbot für Alkohol "to go" zum Beispiel Freitag bis Sonntag.

Aus Rathauskreisen hört man, dass in München eine ähnliche Regelung kommen könnte - die Münchner also Anfang der Woche weiter in Ruhe ein spätes Bier zum Mitnehmen kaufen könnten. Das KVR wollte das am Dienstag weder bestätigen noch ablehnen. Es hieß auf AZ-Anfrage: "Die exakten und rechtlich bindenden räumlichen Umgriffe und Zeiträume sind am Mittwoch dem Text der Allgemeinverfügung zu entnehmen." Dafür wurden unter anderem Einsatzberichte von Polizei und Kommunalem Außendienst ausgewertet.

Unterdessen steigen die Corona-Werte, nach denen die Stadt ihre Regeln ausrichtet, wieder an. Am Dienstag lag der Inzidenzwert (Ansteckung pro 100.000 Einwohner) bei 41,32. Der kritische Wert (35), ab dem das Verbot gelten soll, ist wieder überschritten.

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8 Kommentare
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  • Der wahre tscharlie am 09.09.2020 17:02 Uhr / Bewertung:

    Alkoholverbot? Aber klar doch. Dafür gibts ja jetzt die "Wirtshaus-Wiesn" und damit die Kneipen- und Bar-Betreiber nicht "beleidigt" sind, hat man ihnen am nächsten Tag auch erlaubt zu öffnen.
    Aber Clubs und Discos natürlich nicht. Man muß die Jugend heutzutage noch ein bisschen "erziehen", denn, Zitat Söder, "rumlümmeln" an der Theke geht ja garnicht.
    Ja ja, "Die Lümmel von der Theke".Teil 1......tztztztztz
    Ironie aus.

  • am 09.09.2020 14:48 Uhr / Bewertung:

    Söder hat richtig gehandelt. Vielleicht lernt er es ja auch noch.
    Die Testerei von gesunden Menschen, die von ihrem wohlverdienten Urlaub zurück kommen, sollte er sich auch gleich noch ersparen. Das kostet alles, der Nutzen liegt bei Null.

  • Ludwig III am 09.09.2020 14:40 Uhr / Bewertung:

    Hier wird mit Infektion argumentiert, wo es gar nicht darum geht. Das "Problem": "Plätze, die zum Verweilen einladen" werden zum Verweilen benutzt.

    Soll man halt mal Lärm messen. Wie hoch ist es denn vor 23:00 Uhr, bzw. nachher in den Wohnungen die Belastung? Aber es hat sicherlich nichts mit Alkohol zu tun. Und auch nichts mit Corona.

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