Herzensbrecher hängt sich im Gefängnis auf

Der 53-jährige Hochstapler hatte eine Frau um 1,5 Millionen Euro erleichtert und war zu zehn Jahren Haft verurteilt worden – jetzt hat er versucht, sich in der JVA das Leben zu nehmen. Er liegt im Koma.
MÜNCHEN Sein kunstvoll zusammengebasteltes Lügengebäude war zum Schluss zusammen gebrochen und seine Situation derart verzweifelt, dass er offenbar einen endgültigen Schlusstrich ziehen wollte. Das Landgericht hatte den Herzensbrecher und Hochstapler Uwe F. (53) am 4. Oktober 2009 zu zehn Jahren Gefängnis mit anschließender Sicherungsverwahrung veruteilt (AZ berichtete). Wenige Tage nachdem dieses Urteil rechtskräftig wurde, hat der 53-Jährige in seiner Zelle in Stadelheim versucht, sich umzubringen. Das bestätigte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München II der AZ.
Uwe F. hatte sich am 30.März aufgehängt, musste nach der Entdeckung durch die JVA-Beamten reanimiert werden. Das gelang zwar noch, aber der Mann liegt immer noch auf der Intensivstation eines Münchner Krankenhauses im Koma. Über das Motiv der Verzweiflungstat konnte die Staatsanwaltschaft noch keine weiteren Angaben machen.
Uwe F. hatte zuletzt 1,5 Millionen Euro von seiner Lebensgefährtin, der wohlhabenden Witwe und Ex-Wirtin Petra W. (47, Name geändert) und deren Bekannten erschwindelt. Uwe F. hatte seinen Opfern sehr überzeugend vorgemacht, dass er in der Schweiz ein Millionenvermögen besäße, aber durch den Streit mit seiner Frau vorübergehend nicht an das Geld herankommt.
Das Geld hatte er wieder verspielt. „Er war der Ritter, subtil, man konnte sich gut mit ihm unterhalten“, beschrieb Petra W. den Betrüger, der sich ihr Vertrauen erschlichen hatte. Und der sie schamlos ausgenommen hatte.
In seinem Schlusswort entschuldigte er sich bei ihr: „Ich habe sie geliebt und wollte sie nicht in diese Situation bringen.“ Trotz seiner Reue verhängte das Gericht aufgrund der langen Latte von einschlägigen Vorstrafen die Sicherungsverwahrung nach der Haftstrafe. Uwe F. wäre auch nach zehn Jahren noch nicht wieder frei gekommen. Gericht und Gutachter hätten zunächst prüfen müssen, ob von ihm nicht eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.
John Schneider