Herbst beginnt: Blätter auf dem Boden - Wohin damit?
Der Herbst ist da und so fallen die Blätter wieder von den Bäumen. Doch wohin mit all dem Laub? Lesen Sie hier, wo und wie Sie ihr Laub entsorgen und was Sie beim Aufsammeln beachten müssen.
München - Herbstzeit ist Laubzeit! Ab Oktober rieseln die Blätter von den Bäumen und sorgen für viel Arbeit. Nicht nur bei Privathaushalten, sondern auch beim Baureferat besteht in der Herbstzeit Hochkonjunktur.
Sämtliche städtischen Grünanlagen sowie Straßen und Wege, die von der städtischen Straßenreinigung betreut werden, müssen von der Laubschicht befreit werden. In den vergangenen Jahren fielen auf den städtischen Flächen rund 60.000 Kubikmeter Laub zur Kompostierung an. Doch nur 40.000 Kubikmeter werden kompostiert, der Rest verbleibt in den Pflanzungen und dient als Frostschutz. Dort verrotten sie allmählich und bleiben dem Nährstoffkreislauf erhalten.
Ganz anders ist die Lage bei Privatpersonen. Die AZ beantwortet die wichtigsten Fragen zur Laub-Entsorgung in München.
Wo kann ich mein Herbstlaub entsorgen?
Auch für Privatpersonen ist es aus wirtschaftlicher und ökologischer Sicht sinnvoll, das Laub im eigenen Garten zu kompostieren. Sollte es keine Möglichkeit geben, das Laub im eigenen Garten zu kompostieren, können die Laubabfälle auch über die Biotonne entsorgt werden. Alternativ können Laubabfälle auch an den Wertstoffhöfen abgegeben werden. Doch Vorsicht: Pro Tag ist hier die Abgabe von nur einem Kubikmeter erlaubt. Auf keinen Fall soll das Laub im Straßengraben oder benachbarten öffentlichen Grünflächen abgelegt werden.
Wie muss ich die angrenzenden Straßen und Wegen vom Laub säubern?
Grundstückseigentümer müssen den Gehweg, Parkbuchten, Radwege und die Straße bis zur Mitte der Fahrbahn bei Bedarf kehren. Für einen störungsfreien Wasserabfluss müssen Straßenrinnen und -abläufe sauber gehalten werden. Bei Nichteinhaltung dieser Regelungen droht eine Geldstrafe
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Wann und wie darf ich Laubbläser oder -sauger verwenden?
Unterschieden wird zwischen privatem und gewerblichem Einsatz. Im Münchner Stadtgebiet dürfen Privatpersonen einen Laubsammler oder -bläser von Montag bis Samstag von 9 bis 12 Uhr sowie Montag bis Freitag von 15 bis 17 Uhr betätigen. Betriebe oder Hausverwaltungsfirmen dürfen Laubbläser und Laubsauger in Wohngebieten Montags bis Samstags von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr bedienen. Werden die Zeiten nicht eingehalten, droht den Anwendern ein Bußgeld. Im Sinne der Umwelt sollte, wenn möglich, auf den Einsatz der Geräte verzichtet werden, da diese den Bodenorganismus schädigen und auch manchen Igel aus dem Winterschlaf wecken. Stattdessen lieber zu Rechen und Besen greifen.
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