Henryk M. Broder muss verbal abrüsten

Der Autor Henryk M. Broder treibt es gerne auf die Spitze - einige Behauptungen muss es nach einem Gerichtsurteil nun jedoch unterlassen.
Nimmt es der Journalist Henryk M. Broder mit der Wahrheit nicht so genau? Dies behaupten zumindest Alexander E. von Richthofen und eine alte Jugendfreundin Broders,Alaina Aliana Brodmann E. von Richthofen, gestern vor dem Münchner Landgericht. Das Ehepaar klagt gegen die „wahrheitswidrigen Verleumdungen“, die Broder auf seinem Blog im Internet veröffentlicht hatte.
Streitpunkt war ein Artikel, der auf Broders Blog veröffentlich worden war. Alexander von Richthofen sei der letzte Lebensgefährte seines homosexuellen Adoptivvaters gewesen und demnach „schwul“, stand dort zu lesen. Mittlerweile ist der Artikel auf Broders Blog gelöscht.
Es sei Broder nicht nur darum gegangen A. Richthofen „wahrheitswidrig“ als homosexuell hinzustellen. Vor allem Richthofens Ehefrau Alaina sollten diese Aussagen „einen Stich versetzen“. Das Verhältnis der Kläger wolle Broder somit als „Scheinehe“ hinstellen, so A. Richthofen.
Schon länger wollte sich das Ehepaar Richthofen gegen diesen „Rufmord“ im Internet wehren. Broder habe jedoch immer dann, wenn bekannte Anwälte den besagten Artikel mehrfach anklickten, den Artikel von der Internetseite genommen, sagte Richthofen.
Ähnlich sei Broder auch im Oktober vergangenen Jahres vorgegangen als der besagte Artikel über einen fremden Server anonym ins Internet auf eine isländische Website gestellt wurde. Dort seien die „rufschädigenden Verleumdungen“ auch nach wie vor zu lesen, so Richthofen.
Broder wies die Vorwürfe zurück. Er habe den Artikel nicht geschrieben und er trage auch für die isländische Internetseite keinerlei Verantwortung.
Richter Uwe Habereder musste die Parteien immer wieder besänftigen. Nach mehreren Besinnungspausen, einigten sich die Parteien schließlich auf einen Vergleich, Richter Uwe Habereder vermehrt angeregt hatte.
Broder verpflichtete sich besagten Artikel nicht mehr zu publizieren und auch nicht verbreiten zu lassen. Zudem willigte Broder ein zukünftig auch keine Emails mehr an die Kläger zu schicken.
Broder ist aus Jugendzeiten mit der Klägerin bekannt. A. Richthofen vermutet als Motiv Broders ein gesteigertes Interesse an seiner Ehefrau. A. von Richthofen durch seine Tätigkeit im Filmgeschäft bekannt. . Aliana Richthofen machte sich als Autorin einen Namen.