Hendl und Freibier für Grünwalder Polizei: Freispruch für Wiesn-Urgestein Steinberg

Weil sie Polizisten Wiesn-Gutscheine für Hendl und Bier spendierten, mussten die Hofbräu-Wirtsleute Steinberg vor Gericht.
von  John Schneider
Vor Beginn des Prozesses: Die Wiesn-Wirtsleute Günter und Margot Steinberg strahlen im Gerichtssaalgroße Zuversicht aus.
Vor Beginn des Prozesses: Die Wiesn-Wirtsleute Günter und Margot Steinberg strahlen im Gerichtssaalgroße Zuversicht aus. © Foto: Daniel von Loeper

München - "Ein wenig nervös bin ich doch," gibt Wirt und Wiesn-Urgestein Günter Steinberg im AZ-Gespräch zu. "Es ist das erste Mal, dass ich vor Gericht bin." Zuversichtlich wirkt er trotzdem.

Der 82-Jährige und seine Frau Margot (72) müssen sich am Dienstag im großen Saal des Strafjustizzentrums den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft stellen. Die beschuldigt die Wiesn-Wirte der Vorteilsgewährung in fünf Fällen.

Laut Strafbefehl sollte Günter Steinberg deshalb 27.000 Euro, seine Frau 9.000 Euro Geldstrafe zahlen. Doch die Wirtsleute legten Einspruch ein. So kommt es zum Showdown vor dem Amtsgericht.

Chef der PI Grünwald akzeptiert Strafbefehl wegen Vorteilsannahme

Das wird den beiden vorgeworfen: Als Wirte des Hofbräukellers und des Hofbräu-Festzeltes auf der Wiesn sollen die beiden jedes Jahr zwischen 2014 und 2018 aufgrund einer zumindest "stillschweigenden Übereinkunft" mit dem damaligen Chef der Grünwalder PI - dieser hat seinen Strafbefehl wegen Vorteilnahme akzeptiert - den Polizisten dort jeweils ein halbes Hendl und eine Maß Bier spendiert haben.

Laut Staatsanwaltschaft dienten die Gutscheine der "Klimapflege", um ein allgemeines Wohlwollen der Grünwalder Polizisten bei ihrer Dienstausübung zu erreichen. Im Gegenzug für die Zuwendungen erwarteten sich die Wirtsleute, die in Grünwald wohnen, laut Anklage eine bevorzugte Behandlung durch die Polizeibeamten, insbesondere während der Wiesn.

Grünwalder Polizisten dürfen keine Geld- und Sachgeschenke annehmen

Was die Wirtsleute nach der Überzeugung der Ankläger gewusst haben sollen: Für den PI-Chef und alle anderen Polizisten der Dienststelle bestand ein Verbot der Annahme von Geld- und Sachgeschenken. Eine mögliche Genehmigung der vorgesetzten Dienststelle für die Annahme der Zuwendungen lag nicht vor.

Die Anklage zählt die Jahre von 2014 bis 2018 auf. In diesem Zeitraum seien Spenden von insgesamt 3.915 Euro zusammengekommen.

Aber auch in den Jahren zuvor soll es zu ähnlichen Spendier-Aktionen gekommen sein, die aber, so ein Ermittler, wohl verjährt sind. Günter Steinberg gibt auch unumwunden zu, dass er die Gutscheine der PI Grünwald hat zukommen lassen.

Wiesn-Urgestein Günter Steinberg: "Wir wollten eine Freude machen"

Dass er sich aber deswegen strafbar gemacht habe, will ihm nicht in den Kopf. Das ist Tradition, erklärt er und historisch gewachsen. Die Gutscheine seien als "Dankeschön" für die geleistete Arbeit der Polizei übers Jahr gedacht gewesen. "Das wird seit Jahrzehnten so gemacht", sagt Steinberg.

Und: "Ich habe die Gutscheine nie vergeben in Erwartung für etwas. Ich habe gesagt, verteilt die unter euch und lasst es euch gut gehen. Wir wollten eine Freude machen." Er verstehe nicht, warum man dafür bestraft werden soll. "Ich wusste nicht, dass es verboten ist", beteuert er. Was den Steinbergs zusätzlich aufstößt: Was in Grünwald verboten ist, soll bei der Wiesn-Wache erlaubt sein.

Margot Steinberg schließt sich der Argumentation ihres Mannes an. Und Günter Steinbergs Zuversicht ist am Ende begründet: Er und seine Frau werden freigesprochen.

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