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Hendl-Gutscheine für die Polizei: Verfahren gegen Wiesnwirt Roiderer eingestellt

In München steht Wiesnwirt Toni Roiderer vor Gericht, weil er Gutscheine für Hendl und Bier an Polizisten abgegeben hat. Ein Prozess um die Frage, welche Geschenke heutzutage noch erlaubt sind.
John Schneider
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Toni Roiderer (r), der langjährige Sprecher der Wiesn-Wirte, und sein Anwalt Ulrich Ziegert (2.v.r.) stehen zu Beginn ihres Gerichtstermin im Amtsgericht auf ihrem Platz. Ganz links steht Thomas Roiderer. Die Wirte sind wegen Vorteilsgewährung angeklagt, weil sie Wiesn-Gutscheine für Bier und Hendl an Polizisten abgegeben haben sollen.
Toni Roiderer (r), der langjährige Sprecher der Wiesn-Wirte, und sein Anwalt Ulrich Ziegert (2.v.r.) stehen zu Beginn ihres Gerichtstermin im Amtsgericht auf ihrem Platz. Ganz links steht Thomas Roiderer. Die Wirte sind wegen Vorteilsgewährung angeklagt, weil sie Wiesn-Gutscheine für Bier und Hendl an Polizisten abgegeben haben sollen. © Peter Kneffel/dpa

München - Es ist ein unverhoffter Geldsegen, der die Münchner Tafel da trifft. Der ehemalige Sprecher der Wiesn-Wirte, Toni Roiderer, und sein Sohn Thomas, Wirt des Hacker-Festzeltes, werden der Tafel jeweils 10.000 Euro überweisen.

Roiderer ist sich "keiner Schuld bewusst"

Damit genügen sie der Geldauflage, die ihnen gestern von Amtsrichter Wilfried Dudek auferlegt wurde. Dafür wird das Verfahren wegen Vorteilsgewährung gegen die beiden Wirte eingestellt. Beide hatten zuvor Strafbefehle über je 90 Tagessätze à 300 Euro, also 27.000 Euro, erhalten. Und Einspruch eingelegt. Deshalb kam es gestern zum Prozess.

Darum geht es: Toni Roiderer und Filius Thomas hatten laut Strafbefehl in den Jahren 2014 bis 2018 regelmäßig zur Wiesn-Zeit etwa 50 Gutscheine beziehungsweise Marken für je ein halbes Hendl und eine Maß Bier an ihre lokale Polizeidienststelle in Grünwald verschenkt.

Insgesamt belaufe sich der Wert der Gutscheine auf über 4.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft glaubt, dass die Wirtsleute gewusst haben, dass das verboten war, aber sich dennoch Vorteile erkaufen wollten. Die Gutscheine dienten demnach allgemein der "Klimapflege", aber auch konkreter, um von der Polizei bevorzugt behandelt zu werden und Informationen über Mitarbeiter zu bekommen.

Mehrere Wiesn-Prozesse in dieser Woche

Toni Roiderer und sein Sohn bestreiten die Geschenke nicht. Sie verstehen aber nicht, warum das strafbar sein soll.

"Das ist für mich ein Dankeschön", erklärt der Roiderer Toni. Diese Art der Geschenke sei "historisch gewachsen", eine Tradition, "aber nicht als Vorteilsnahme". Gegen den Polizisten, der die Marken in Empfang nahm, wurde nach Angaben eines Gerichtssprechers "im Strafbefehlsweg wegen Vorteilsnahme eine Geldstrafe verhängt".

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Der Polizist berichtet, dass er Thomas Roiderer tatsächlich von polizeilichen Maßnahmen gegen Drogen konsumierende Mitarbeiter erzählt habe. Whatsapp-Nachrichten von ihm an den Wirt belegen das. "Keine Meisterleistung, ich weiß", sagt er. Das findet auch die Staatsanwältin.

Am Ende einigt man sich auf die Einstellung der Verfahren. Das ist zwar kein Freispruch wie in dem ähnlich gelagerten Fall der Wirtsleute Steinberg (Hofbräu-Zelt), doch Toni Roiderer scheint gut damit leben zu können. Schnell findet er seinen Humor wieder, begründet auf Nachfrage seine gesundheitlichen Probleme mit dem Umstand, dass er seine Frau "viel zu lange auf Händen getragen" habe – und als Richter Dudek noch nach einem Termin sucht, falls die Auflage nicht erfüllt wird, erklärt der Toni spitzbübisch, dass man sich ja in seinem Wirtshaus treffen könne.

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15 Kommentare
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  • Bahnwärter Thiel am 19.05.2022 12:36 Uhr / Bewertung:

    20.000 Euro, passt doch.

  • hundundkatz am 18.05.2022 15:49 Uhr / Bewertung:

    Jetzt ist der Roiderer mal spendabel gegenüber denen, die es echt verdienten und dann wird er gleich zum Räudigen erklärt.

  • SL am 20.05.2022 13:40 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von hundundkatz

    Sonst kennen Sie niemanden, welche es mehr verdient hätten? Und der Dienststellenleiter, natürlich längst in Pension hat dem Roiderer vertrauliche, persönliche Daten seiner Angestellten übermittelt-

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