Helfen Sie mit Ihrer Fördermitgliedschaft

Mitglieder des Münchner Roten Kreuzes tragen nicht nur dazu bei, hilfebedürftige und in Not geratene Mitmenschen zu unterstützen, sondern haben auch selbst etwas davon. Ihre Vorteile auf einen Blick:
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Unterstützen auch Sie als Mitglieder des Münchner Roten Kreuzes hilfebedürftige und in Not geratene Mitmenschen.
dpa Unterstützen auch Sie als Mitglieder des Münchner Roten Kreuzes hilfebedürftige und in Not geratene Mitmenschen.

 

Gut im Bilde

 

Mit der Zeitschrift „Menschen im Blickpunkt“ erhalten Mitglieder viermal im Jahr ein farbiges Münchner Magazin mit vielen Tipps und Anregungen, mit Berichten über die Rotkreuzarbeit und Informationen über die Verwendung von Spenden und Fördermitgliedsbeiträgen.

 

Weltweiter Rückholservice

 

Die schönste Auslandsreise kann durch Unfall oder Krankheit ein jähes Ende nehmen. Aber die medizinische Versorgung entspricht nicht überall dem deutschen Standard. Auch tragen die gesetzlichen Krankenkassen selbst im medizinischen Notfall nicht die für einen Rücktransport in ein deutsches Krankenhaus anfallenden Kosten – und das werden je nach Aufwand schnell 50.000 € und mehr.

Für Mitglieder des Münchner Roten Kreuzes ist diese Lücke im System geschlossen. Die Mitgliedschaft ist automatisch mit einer entsprechenden Versicherung verbunden. Ehegatten und Kinder, für die es Kindergeld gibt, sind übrigens gleich mitversichert. Auch der Lebenspartner ist mit anspruchsberechtigt, wenn er im gleichen Haushalt gemeldet ist und beim Mitgliederservice angegeben wurde.

Wie kommt man also als Patient nach Hause im Fall der Fälle? Ganz einfach: mit dem DRK-Flugdienst. Ob Weltenbummler, Geschäftsreisender oder Pauschaltourist: Wir helfen schnell und transportieren Patienten aus aller Welt in deutsche Krankenhäuser.

Neu für Mitglieder ist eine besondere Leistungserweiterung, die der DRK Flugdienst ab sofort im Rahmen der bestehenden Mitgliedschaft (ohne zusätzlichen Kosten) als Innovation auf dem Gebiet der Patientenrückholungen einführt: Bei Unklarheiten bezüglich der angemessenen medizinischen Versorgung im Ausland und bei nicht gegebener Transportfähigkeit entsendet der DRK Flugdienst einen Arzt zum Mitglied. Ziel der Maßnahme ist es, die Versorgung vor Ort und die Transportmöglichkeiten zweifelsfrei beurteilen zu können.

Die Einleitung einer Auslandsrückführung kann ausschließlich über die DRK-Flugdienst-Leitstelle unter Telefon 089 / 92 41 - 22 22 oder 0228 / 23 00 23 erfolgen.

 

Inlands-Rückholdienst

 

Reisen in Deutschland wird immer beliebter. Was aber ist, wenn die Tour durch Unfall oder Krankheit ein jähes Ende nimmt? Am Urlaubsort trägt die eigene Krankenversicherung die Kosten – sowohl für den Rettungsdienst als auch für stationäre und ambulante Behandlungen. Doch was geschieht bei einem längeren Aufenthalt im Krankenhaus, weit entfernt von zu Hause?

Viele Betroffene befinden sich schnell in einer misslichen Lage. Die vertraute Umgebung fehlt und die Unterstützung durch nahe Angehörige ist kaum möglich. Die Krankenversicherung deckt die Kosten für die Verlegung in ein Heimatkrankenhaus nicht ab.

Mit dem Inlands-Rückholdienst ist diese Lücke im System geschlossen. Als unser Mitglied können Sie sich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland von Krankenhaus zu Krankenhaus transportieren lassen, ohne dass Ihnen dabei Rückholkosten entstehen. Alter und Vorerkrankungen spielen dabei überhaupt keine Rolle. Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner sowie Kinder, für die es Kindergeld gibt, sind bei uns ebenfalls rückholberechtigt. Auch der Lebenspartner ist mit anspruchsberechtigt, wenn er im gleichen Haushalt gemeldet ist und beim Mitgliederservice angegeben wurde.

 

Voraussetzungen für die kostenlose Inlands-Rückholung

Der Anspruch auf kostenlose Inlands-Rückholung ist an die Mitgliedschaft im BRK-Kreisverband München gebunden. Gemäß seiner Satzung sind dies Fördermitglieder, ehrenamtlich aktive Mitglieder sowie Organ- und Ehrenmitglieder.

  • Grundlage des Inlands-Rückholdienstes ist die innerdeutsche Rückführung erkrankter oder verletzter Personen mit einem Krankentransportwagen. Die Regel hierbei ist der Transport von Krankenhaus zu Krankenhaus.
  • Leistungskriterien sind der auswärtige Klinikaufenthalt und die Transportfähigkeit des Mitgliedes. Die medizinische Notwendigkeit ist keine Voraussetzung. Leistungen, die der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse zugeordnet werden müssen, sind ausgeschlossen.
  • Es muss sichergestellt sein, dass grundsätzlich ein qualifizierter Krankentransport erforderlich ist. Fahrten, die dem Mietwagengewerbe zuzuordnen sind, werden nicht durchgeführt.

 

So wird die kostenlose Inlands-Rückholung organisiert

Die Einleitung einer Inlandsrückführung kann ausschließlich über den BRK-Kreisverband München unter Tel. 089 / 23 73- 221 erfolgen. Da es sich bei den Fahrten des Inlands-Rückholdienstes um Sekundärfahrten handelt, ist die Dienststelle nur zu den üblichen Bürozeiten besetzt.

Die Mitarbeiter des Inlands-Rückholdienstes organisieren nach Prüfung und Genehmigung einer Kontrollinstanz die Rückholung des Patienten. Diese läuft bei ständiger zeitnaher Information des Patienten (sowie auf Wunsch seiner Angehörigen) wie folgt ab:

  • Kontaktaufnahme mit dem behandelnden Arzt bzw. der Klinik, um die Transportfähigkeit des Patienten und die Dauer des Krankenhausaufenthaltes festzustellen.
  • Kontakt mit dem Heimatkrankenhaus zur Sicherstellung der Weiterbehandlung des Patienten.
  • Auswahl des geeigneten Transportmittels, Information des medizinischen Einsatzpersonals und Ausführung des Transportes.

Den Inlands-Rückholdienst des Münchner Roten Kreuzes erreichen Sie zu den üblichen Bürozeiten unter: Telefon: 089 / 23 73- 221

 

Kontakt

 

BRK-Kreisverband München

Mitgliederservice

Seitzstr. 8

80538 München

Tel: 089/ 2373-222

Fax: 089/ 2373-44222

Ansprechpartner: Reinhold Plate

E-Mail: mitgliederservice@brk-muenchen.de

MVV: U4/U5 Lehel

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