Heißes Feuerzeug in Bauch gedrückt: Münchner bekommt Bewährungsstrafe
München - Sein feuriger Discotanz hat für einen 26-Jährigen eine erhebliche Strafe zur Folge. Das Amtsgericht München verurteilte den Postangestellten zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung. Außerdem muss er seinem Opfer als Bewährungsauflage 1.500 Euro bezahlen (Aktenzeichen 815 Ds 252 Js 159791/17).
Der 26-Jährige war im Mai dieses Jahres in einem Club in der Prielmayerstraße. Gegen 5 Uhr drückte er der 21-jährigen aus Dachau sein Feuerzeug, das er kurz zuvor erhitzt hatte, an den Bauch. Es war noch so heiß, dass die 21-Jährige oberhalb des Bauchnabels eine Brandwunde erlitt. In der Verhandlung zeigte die Dachauerin ihre Narbe vor, sie hatte die Ausdehnung einer Zwei-Euro-Münze.
Gutachterin: Angeklagter hatte ein Promille
In der Verhandlung gab der Angeklagte die Tat zu. Er habe fünf bis sechs Gläser Wodka getrunken und könne sich an Einzelheiten nicht erinnern, gab der Angestellte an. Erinnern konnte sich aber die 21-Jährige. Sie sagte aus, den 26-Jährigen zufällig in dem Club getroffen zu haben, beide kannten sich bereits vorher.
Nach einem kurzen gemeinsamen Tanz habe ihr Flirt dann sein Feuerzeug aus der Hosentasche geholt und es mit den Worten entflammt: "Ich verbrenne dich jetzt". Das noch heiße Feuerzeug habe er ihr dann an den Bauch gedrückt. Die Dachauerin wolle kein Schmerzensgeld, sondern den für die Beseitigung der Narbe erforderlichen Betrag.
Laut einer Gutachterin sei der Angeklagte zwar alkoholbedingt enthemmt gewesen (circa ein Promille), eine erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit schloss die Sachverständige aber aus.
Das Gericht verurteilte den 26-Jährigen daher zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung. Als Bewährungsauflage wurde ihm die Zahlung von 1.500 Euro an die 21-Jährige zur Pflicht gemacht. Das Urteil ist rechtskräftig.
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