Heimfahrt im Polizeiauto kostet ihn 53 Euro
Nach einer Party will ein Student heimgehen. Dann gabelt ihn die Polizei auf, weil Autofahrer sich beschwert haben. Die Fahrt im Polizeiauto kommt den 19-Jährigen teuer
München Als Jura-Student im Erstsemester hätte Marinus Z. (19) es nicht unbedingt wissen müssen, dass die Heimfahrt mit einem Polizeiauto kostenpflichtig ist. Dass er aber für eine Entfernung von knapp 1500 Metern im grün-weißen Einsatzwagen 53 Euro zahlen muss – das weiß er jetzt.
Vorm Bayerischen Verwaltungsgericht in München versucht der zukünftige Advokat, die Zahlung abzuwenden. In der Nacht zum 22. Dezember hat er eine Party in Heufeld (Kreis Rosenheim) verlassen. Er muss ins 3,5 Kilometer entfernte Bad Aibling: „Das Taxi wollte ich mir sparen.“ Also: Fußmarsch entlang der Münchner Straße.
Bei der Polizei geht der erste Anruf um 01.39 Uhr ein: „Ich hätte fast einen umgefahren.“ Beim zweiten Anruf rückt die Polizei aus. Marinus Z. erinnert sich: „Die sagten, ich sei betrunken auf der Straße gelaufen. Ich hatte nur ein paar Bier und lief am Straßenrand.“ Der Student muss einsteigen. Wochen später kommt die Quittung für die staatliche Taxifahrt.
Die Richter meinen: Keine Chance. Es werde nur viel teurer. Der Jura-Student zieht die Klage zurück. Jetzt sind auch 75 Euro Gerichtskosten fällig.
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