Heilpraktikerin muss nach Krebstod Schmerzensgeld zahlen

München - Tom (5, Name geändert) war gerade mal ein halbes Jahr alt, als seine Mutter an Gebärmutterhalskrebs verstarb. Die Patientin hatte ihre Strahlentherapie abgebrochen und auf die Methoden ihrer Heilpraktikerin vertraut. Die muss jetzt 30.000 Euro Schmerzensgeld an den Jungen zahlen und Schadenersatz für entgangenen Kindesunterhalt leisten. Das entschied das Oberlandesgericht.
Maik S., der Vater des Jungen, hatte für das Kind ursprünglich 170.000 Euro von der Heilpraktikerin seiner verstorbenen Partnerin verlangt. Ihm ginge es aber vor allem darum, dass die Frau nicht mehr praktizieren darf. Das Strafverfahren gegen die Heilpraktikerin war zuvor eingestellt worden.
"Die Beklagte hat ihrer Patientin nicht aktiv zum Abbruch der lebensrettenden Strahlentherapie geraten", befindet das Gericht zwar. "Sie ist aber ihrer sich abzeichnenden Entscheidung nicht entgegengetreten, was als Heilpraktikerin ihre Aufgabe gewesen wäre."
Aus Sicht des Gerichts hätte sie ihrer Patientin raten müssen, die Therapie wieder aufzunehmen. "Dieses über Wochen hinweg fortgesetzte Unterlassen der Beklagten war unverantwortlich und aus Sicht eines verantwortungsbewussten Heilpraktikers schlechterdings unverständlich."
Der Senat unter dem Vorsitz von Thomas Steiner hat keine Revision gegen das Urteil zugelassen. Tom habe das Geschehen offenbar ganz gut verkraftet, hatte sein Vater beim Prozessauftakt erklärt. "Er ist ein fröhlicher Junge."