Heilpraktikerin muss nach Krebstod Schmerzensgeld zahlen

30.000 Euro Schmerzensgeld muss eine Heilpraktikerin zahlen, nachdem eine ihrer Patientinnen an Gebärmutterhalskrebs gestorben ist. Die Hintergründe.
John Schneider
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Die angeklagte Heilpraktikerin sitzt vor Prozessbeginn im Oberlandesgericht im Sitzungssaal auf ihrem Platz.
Die angeklagte Heilpraktikerin sitzt vor Prozessbeginn im Oberlandesgericht im Sitzungssaal auf ihrem Platz. © Sven Hoppe/dpa/Archivbild

München - Tom (5, Name geändert) war gerade mal ein halbes Jahr alt, als seine Mutter an Gebärmutterhalskrebs verstarb. Die Patientin hatte ihre Strahlentherapie abgebrochen und auf die Methoden ihrer Heilpraktikerin vertraut. Die muss jetzt 30.000 Euro Schmerzensgeld an den Jungen zahlen und Schadenersatz für entgangenen Kindesunterhalt leisten. Das entschied das Oberlandesgericht.

Maik S., der Vater des Jungen, hatte für das Kind ursprünglich 170.000 Euro von der Heilpraktikerin seiner verstorbenen Partnerin verlangt. Ihm ginge es aber vor allem darum, dass die Frau nicht mehr praktizieren darf. Das Strafverfahren gegen die Heilpraktikerin war zuvor eingestellt worden.

"Die Beklagte hat ihrer Patientin nicht aktiv zum Abbruch der lebensrettenden Strahlentherapie geraten", befindet das Gericht zwar. "Sie ist aber ihrer sich abzeichnenden Entscheidung nicht entgegengetreten, was als Heilpraktikerin ihre Aufgabe gewesen wäre."

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Aus Sicht des Gerichts hätte sie ihrer Patientin raten müssen, die Therapie wieder aufzunehmen. "Dieses über Wochen hinweg fortgesetzte Unterlassen der Beklagten war unverantwortlich und aus Sicht eines verantwortungsbewussten Heilpraktikers schlechterdings unverständlich."

Der Senat unter dem Vorsitz von Thomas Steiner hat keine Revision gegen das Urteil zugelassen. Tom habe das Geschehen offenbar ganz gut verkraftet, hatte sein Vater beim Prozessauftakt erklärt. "Er ist ein fröhlicher Junge."

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2 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Kadoffesalod am 25.03.2021 22:35 Uhr / Bewertung:

    Die Bezeichnung "verantwortungsbewusste Heilpraktiker" ist schon ein Widerspruch in sich.

  • Sarah-Muc am 25.03.2021 16:14 Uhr / Bewertung:

    Heilpraktiker mit ihrer grauenvoll schlechten uneinheitlichen Ausbildung
    dürfen in D Krebsbehandlungen vornehmen. Das ist in anderen Ländern
    mit Recht verboten.

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