Heftiges Angebot im Netz: WG-Zimmer gegen Sex

Im Internet kursiert eine Annonce, in der Frauen ein WG-Zimmer gratis angeboten wird – wenn sie Sex mit den Mitbewohnern haben. Wer dahinter steckt
München - Alles zusammen in einer WG mit zwei sportlichen, 26-jährigen Jung-Managern eines Münchner Start-Up-Unternehmens. Für nur 125 Euro warm. Und für Sex.
Auf einem Wohnungsportal im Internet stand am Mittwochnachmittag diese Anzeige mit dem unmoralischen Angebot. Darin bieten zwei Münchner, Thomas und Korbinian nennen sie sich dort, ein Zimmer in ihrer Luxus-Wohnung in der Franz-Josef-Straße 47 an. Allerdings unter der Bedingung: „Du kannst dir sicher schon denken, welchen Preis du als Studentin zahlen musst: Du musst hübsch und gut gebaut sein und Spaß am Sex haben“, schreiben sie. „Denn du sollst mit jedem von uns (getrennt!) mindestens 2 Mal in der Woche Liebe machen.“
Ein dubioser Aufruf an junge Münchnerinnen, die bereit sind, sich für eine Wohnung in Schwabing zu prostituieren? Thomas und Korbinian preisen sich auch selbst an: „Wir beide sehen blendend aus“, schreiben sie, und: „Du wirst uns schon mögen, glaube ich.“
Die Anzeige wurde von den Betreibern des Portals „immobilienscout24.de“ innerhalb kürzester Zeit entfernt. Eine Sprecherin zur AZ: „Das Angebot ist sittenwidrig und stellt deshalb einen klaren Verstoß gegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar. Wir haben das Objekt selbstverständlich umgehend gelöscht.“
Das unmoralische Angebot lesen Sie hier
Ob die Anzeige wirklich ernst gemeint war? Die Ausstattung der Wohnung klingt perfekt. Ein bisserl zu perfekt – beim Blick auf die Details: Doppel-Wasserbett, 84-Zoll-HD-Flatscreen-Fernseher, alter Eichenholz-Schreibtisch – ja, sogar eine professionelle DJ- und Dolby-Surround-Anlage. Mit der dürfe die Auserwählte abends Party machen, während die Jung-Manager noch in ihrem Büro im Lehel schuften („18-Stunden-Arbeitstag“), so das verheißungsvolle Versprechen.
Auf AZ-Anfrage schreibt jemand unter dem Namen „Thomas Munich“ zurück: „Was in der Anzeige drin steht, ist wirklich so, wir haben nichts dagegen, wenn sich jemand passendes findet.“ Die Reaktionen auf die Sex-gegen-Wohnen-Offerte gingen ihm zufolge von „blanker Ablehnung bis zu begeistertem Interesse.“ Und, kaum zu glauben: Rund 20 Frauen hätten sich bei ihm gemeldet.
Kann das sein? Die in der Anzeige angegebene Adresse lautet Franz-Josef-Straße 47. Dort findet man die „Schauburg“, das Kinder- und Jugendtheater der Stadt. Aber keine Wohnungen. Nach einer weiteren AZ-Nachfrage per Mail antwortet „Thomas“ nach zweieinhalb Stunden Schweigen: „Okay, es ist eine Lüge. Ein Statement zum beschissenen Münchner Wohnungsmarkt. Die Politik versagt da seit Jahrzehnten.“
Nach weiteren Mails folgt eine neue Nachricht: Die Macho-Vermieter „Thomas“ und „Korbinian“ sind gar keine Männer – sondern eine Frau! In einer weiteren Mail an die AZ schreibt die Initiatorin, sie sei 20 Jahre alt und studiere an der Ludwig-Maximilians-Universität. Ihren Namen will sie aber nicht in der Zeitung lesen.
Ein unmoralisches Angebot - und strafrechtlich relevant
Strafrechtlich ist das Angebot völlig unbedenklich“, sagt Thomas Pfister, Star-Anwalt für Strafrecht in München. Es sei keine sexuelle Nötigung, eine Wohnung gegen Sex anzubieten, so lange das offen gesagt wird. „Erst wenn eine bestehende Machtsituation ausgenutzt würde, wäre es eine sexuelle Nötigung.“ Das heißt: „Würde ein Vermieter zu einer bereits in seiner Immobilien wohnenden Mieterin sagen: ,Du darfst nur in der Wohnung bleiben, wenn du mit mir schläfst’, dann wäre es strafbar.“
Auch eine sexuelle Beleidigung liege nicht vor. „Dazu müsste das Angebot an eine konkrete Person gerichtet sein und diese damit als Prostituierte beleidigt werden“, sagt Pfister. Das Angebot sei „moralisch verkommen, aber nicht strafrechtlich relevant“.
Zumindest für den Anbieter. Die Person, die das Angebot annimmt, müsste eine Anzeige fürchten, weil sie sich ohne Erlaubnis prostituiert. „Da sie die Wohnung so extrem billig bekäme und dafür regelmäßig Sex mit den Vermietern hätte, würde das als Prostitution im Sperrbezirk gelten.“ Und die ist illegal. Die Straftat würden also nicht diejenigen begehen, die das Angebot machen, sondern die, die es annehmen.