Hauptbahnhof München: Alkoholverbot rund um die Uhr kommt

Bisher war das Trinken um den Münchner Hauptbahnhof von 22 Uhr bis 6 Uhr nicht erlaubt, ab jetzt gilt das Verbot rund um die Uhr.
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Im Kreisverwaltungsreferat ist man überzeugt, dass das Verbot somit letztlich Anwohnern, Reisenden und Geschäftsleuten entgegenkommt.
imago/Winfried Rothermel Im Kreisverwaltungsreferat ist man überzeugt, dass das Verbot somit letztlich Anwohnern, Reisenden und Geschäftsleuten entgegenkommt.

München - Im Kreisverwaltungsreferat (KVR) ist man sehr zufrieden mit den Effekten des Alkoholverbots am Hauptbahnhof, wo zwischen 22 Uhr und 6 Uhr kein Alkohol mehr getrunken werden darf.

Die "alkoholbedingten Straftaten" am Hauptbahnhof seien "erheblich zurückgegangen", heißt es. Nun wird das Verbot ausgeweitet. Ab dem 1. August ist das Trinken von Alkohol am Hauptbahnhof inklusive der umschließenden Straßen und der Paul-Heyse-Unterführung rund um die Uhr verboten!

KVR: 24-Stunden-Verbot ein "wirksames Instrument"

Nach Einschätzung des Polizeipräsidiums und des Kreisverwaltungsreferats sei das 24-Stunden-Verbot ein "wirksames Instrument, alkoholbedingten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten rund um die Uhr entgegenzuwirken, was zur weiteren Verbesserung der Sicherheitslage am Hauptbahnhof beiträgt".

Im KVR ist man überzeugt, dass das Verbot somit letztlich Anwohnern, Reisenden und Geschäftsleuten entgegenkommt. Allerdings soll die neue Regel zunächst offenbar nicht allzu hart durchgesetzt werden. Der städtische Kommunale Außendienst (KAD) werde tagsüber "zunächst, sofern möglich, in erster Linie kommunikativ vorgehen und auf die neue Regelung hinweisen", heißt es aus dem KVR.

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