Hauptbahnhof: Ein Spanier, ein Italiener, zwei Glasflaschen

Am Samstagmorgen geraten am Hauptbahnhof München ein Italiener und ein Spanier aneinander, wie die Bundespolizei meldet. Sie schlagen gegenseitig mit Glasflaschen aufeinander ein - einer muss ins Krankenhaus.  
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Bundespolizisten am Münchner Hauptbahnhof.
Symbolbild Bundespolizei Bundespolizisten am Münchner Hauptbahnhof.

Am Samstagmorgen geraten am Hauptbahnhof München ein Italiener und ein Spanier aneinander, wie die Bundespolizei meldet. Sie schlagen gegenseitig mit Glasflaschen aufeinander ein - einer muss ins Krankenhaus.

München - Die Bundespolizei ermittelt: Gegen 7:30 Uhr sind am Ausgang des Hauptbahnhofes zur Bayerstraße ein 35-jähriger Spanier und ein 43-jähriger Italiener aus bisher ungeklärter Ursache aneinander geraten.

Zunächst schubsten sich die beiden Südländer gegenseitig, bis der in Gilching lebende Spanier seinem Kontrahenten mit einer Glasflasche auf den Kopf schlug. Daraufhin schlug der Italiener - ebenfalls mit einer Glasflasche bewaffnet - mehrmals auf den zuerst Schlagenden ein. Passanten hielten ihn dann zurück, verhinderten so vermtulich Schlimmeres.

Beim Eintreffen der Bundespolizei flüchteten die beiden Männer - konnten jedoch von den Beamten gestellt werden. Der 35-jährige Spanier hatte einen ca. fünf Zentimeter langen und stark blutenden Cut auf der Stirn. Obwohl er einen benommenen Eindruck machte, verhielt er sich gegenüber dem Italiener weiterhin aggressiv und musste von den Bundespolizisten zurückgehalten werden.

Spanier lange nicht vernehmungsfähig

Ein angeforderter Rettungswagen transportierte den verletzten Spanier in eine Münchner Klinik. Der 43-jährige Italiener hingegen verhielt sich gegenüber den Beamten kooperativ. Im "Gefecht" hatte er durch einen Schlag des Spaniers einen Zahn verloren. Bei dem Italiener wurde auf der Dienststelle ein Atemalkoholwert von 1,38 Promille gemessen.

Aus dem Klinikum wurde gegen Mittag mitgeteilt, dass dem Spanier außer einer Prellung und der Kopfwunde nichts Ärgeres fehle. Allerdings war der zu Behandelnde aufgrund seiner erheblichen Alkoholisierung bis dahin weder ansprechbar, geschweige den vernehmungsfähig gewesen.

Den genauen Alkoholwert wird erst die Auswertung einer von der Staatsanwaltschaft angeordneten Blutentnahme zeigen. Die Bundespolizei hat Ermittlungen wegen wechselseitiger gefährlicher Körperverletzung aufgenommen.

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