Hat sich Sophia (7) im Schwimmbad verätzt?
Ein Reinigungsmittel soll die Ursache sein, dass Sophia (7) eine Verätzung in der Armbeuge erlitt. Die Familie hat das Pullacher Bad verklagt.
München – Ob sie denn wisse, was ein Gericht so macht, wird Sophia vom Richter gefragt. „Da klagt man und früher gab es die Todesstrafe“, antwortet die Siebenjährige.
Die Zeiten solch drastischer Strafen sind vorbei. Bei Sophias Klage geht es stattdessen um Schmerzensgeld. 15 000 Euro sollen es werden.
Das war passiert: Bei einem Besuch im Pullacher Freizeitbad im Sommer 2014 klagt Sophia plötzlich über Schmerzen am Arm.
Tatsächlich ist eine Schwellung zu sehen, die Sophias Mutter mit Cortison und antibiotischen Salben bekämpft.
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Als es nach anderthalb Wochen nicht besser wird, holt sich die Familie fachärztliche Hilfe. Die Diagnose: Laugenverätzung. Das Mädchen wurde im Schwabinger Verbrennungszentrum operiert und bekam danach eine Schiene.
Für die Siebenjährige keine schöne Zeit. Kein Sport und beim Schreiben musste Sophia die linke Hand nehmen. „Meine Schrift war ganz krakelig“, erinnert sie sich. Zurück bleibt eine fünf mal zwei Zentimeter große Narbe.
Die Familie hat versucht zu rekonstruieren, wie sich Sophia verletzte und fand ein Reinigungsmittel, das unsachgemäß in der Umkleide angewendet worden sein soll. Es habe sich ein Schmierfilm mit hoher Laugenkonzentration an der Kante einer Sitzbank gebildet. Als Sophia ihre Schuhe dort hinstellen wollte, kam sie wohl mit dem Arm an diese Stelle.
Doch die Pullacher Verantwortlichen wehren sich. Der Vorfall werde selbstverständlich bedauert. Eine Haftung bestehe jedoch nicht. Alles sei sachgemäß gehandhabt worden, es sei daher ausgeschlossen, dass sich die Laugenverätzung im Freizeitbad ereignet habe. Und selbst wenn eine Haftung bestünde, gelte die nicht für eine mögliche nicht sachgerechte Behandlung.
Richter Boris Niklas, der Sophia so einfühlsam befragte, ließ aber durchscheinen, dass die Klage – wenn auch nicht in voller Höhe – Chancen hat. Allerdings werden wohl erst Experten den Sachverhalt aufklären müssen.
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