Hat er eine 13-Jährige dreimal vergewaltigt?

Ein Kinder- und Jugendtrainer steht vor Gericht: Dem 36-Jährigen wird sexuelle Nötigung, Missbrauch und Vergewaltigung vorgeworfen. Dennoch gibt es im Saal einen heiteren Moment.  
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Ist er ein Sex-Täter? Der Angeklagte Peter T.
John Schneider Ist er ein Sex-Täter? Der Angeklagte Peter T.

Ein Kinder- und Jugendtrainer steht vor Gericht: Dem 36-Jährigen wird sexuelle Nötigung, Missbrauch und Vergewaltigung vorgeworfen. Dennoch gibt es im Saal einen heiteren Moment.

München – Parkour ist eine neue Trendsportart, deren Ziel es ist, möglichst effizient von Punkt A zu Punkt B zu turnen und zu hüpfen. Dabei werden elegant hohe Zäune und Mauern überwunden.

IT-Berater und Turntrainer Peter T. (alle Namen geändert) ist ein Parkour-Könner und trainiert Kinder und Jugendliche im Olympiapark. Doch der Trainer soll seinen zum Teil noch minderjährigen Schülerinnen zu nahe gekommen sein. Viel zu nahe. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 36-Jährigen sexuelle Nötigung, Missbrauch und Vergewaltigung vor.

Der schlimmste Fall: Der damals 13-jährigen Petra F. habe er eine Parkour-Video-Vorführung mit Freunden vorgegaukelt, um mit ihr bei sich Zuhause allein zu sein. Dort habe er das Mädchen gegen ihren Willen eine Nacht festgehalten und drei Mal vergewaltigt. Zwei andere Mädchen soll er bedrängt haben.

An den Vorwürfen ist nichts dran, sagt Peter T. (Name geändert). Es habe innerhalb der Parkour-Sportler eine Spaltung gegeben. „Die Salto-Gruppe, die mehr Wert auf Show als Effizienz gelegt hatte, hat mich immer gehasst“, sagt der Trainer. Deswegen hätten sie ihn als pädophil diffamiert.

Der 36-Jährige gibt zwei sexuelle Beziehungen zu 15-jährigen Mädchen zu. „Das waren aber Ausnahmen“, hatte Peter T. dem Gutachter erklärt. Und die Mädchen waren sehr reif für ihr Alter, hätten wie 22-Jährige auf ihn gewirkt.

Verurteilt wurde er einmal für den Besitz von kinderpornografischen Dateien. Weitergehende Ermittlungen stellte die Staatsanwaltschaft ein. Bis die neuen Vorwürfe bekannt wurden.

Zu den einzelnen Anklagepunkten will sich Peter T. (noch) nicht äußern. Sein Mandant sei unschuldig, erklärte stattdessen Anwalt Christian Bärnreuther.

Es sind bedrückende Vorwürfe, die da im Raum stehen. Und doch gab es einen heiteren Moment bei der gestrigen Verhandlung. Auf Nachfrage erklärte der Untersuchungs-Häftling Peter T., dass er auch in Stadelheim noch Parkour trainieren dürfe. „Aber die Mauern dürfen sie nicht hochrennen, oder?“, fragt der Richter augenzwinkernd. Nicht, dass der Mann noch vor Urteilsverkündung elegant in die Freiheit springt.

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