Hass-Kommentare: Münchner Schausteller verurteilt

Ein Schausteller, der auch auf dem Oktoberfest tätig ist, ist wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Er setzte Hass-Posts in der Kommentarspalte einer Zeitung ab.
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Ein Platz auf dem Oktoberfest ist für den verurteilten Schausteller ist nun nicht mehr drin. (Archivbild)
Berny Meyer Ein Platz auf dem Oktoberfest ist für den verurteilten Schausteller ist nun nicht mehr drin. (Archivbild)

München - Das Amtsgericht München hat einen Schausteller, der auch regelmäßig auf der Wiesn präsent ist, wegen Volksverhetzung zu 100 Tagessätzen zu je 20 Euro wegen Volksverhetzung verurteilt. Der Mann hatte auf der Homepage einer Zeitung aus Sachsen-Anhalt hetzerische Kommentare gegen Flüchtlinge gepostet.

Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, erstattete ein Leser Anzeige. Vor Gericht gab der Mann an, nichts gegen Flüchtlinge zu haben, er würde sogar Kleider und ähnliches spenden. Die Kommentare habe er "aus Wut" abgesetzt.

Stadt braucht das Grundstück für Flüchtlinge

Der Schausteller hat im Norden von München von der Stadt ein Grundstück gepachtet, das er im vergangenen Jahr hat räumen müssen. Der Grund: Eine Traglufthalle für Flüchtlinge sollte dort errichtet werden. Also musste er mit seinem Karussell umziehen, doch auch auf der zweiten Fläche habe er nicht lange bleiben können.

Lesen Sie hier: Volksverhetzung: Lutz Bachmann verurteilt

Denn auch dieses sei zum Bau von Containern benötigt worden, das habe ihn eine Menge Geld gekostet, so der Angeklagte vor Gericht. In der Wut darüber seien die Kommentare gefallen. Der 41-Jährige schrieb auf die Seite der Zeitung unter anderem von der "arischen Rasse",  zudem solle man die Container, in denen die Flüchtlinge leben "zuschweißen und versenken".

Die Verurteilung steht jetzt im Bundeszentralregister

Die Verteidigung forderte 90 Tagessätze – denn erst ab einer Verurteilung von mehr als 90 Tagessätzen wird diese ins Bundeszentralregister eingetragen. Das habe für ihren Mandanten nun existenzielle Bedeutung, denn eine Zulassung zum Oktoberfest ist mit einer Verurteilung wegen Volksverhetzung schwierig.

Doch dieser Einwand half nichts, die Richterin setzte die 100 Tage an. "So etwas kann man halt nicht einfach sagen", hielt die Vorsitzende dem Schausteller vor.

 

 

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