Hasch auf dem Balkon - Gefängnis

Ein 48-jähriger Hausmeiser aus München-Forstenried muss zwei Monate ins Gefängnis. Er hatte Cannabispflanzen in einem Blumenkübel auf dem Balkon.
Abendzeitung |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Johann R. (48) muss wegen Drogenplantage auf seinem Balkon in Haft.
Torsten Huber Johann R. (48) muss wegen Drogenplantage auf seinem Balkon in Haft.

MÜNVHEN - Ein 48-jähriger Hausmeiser aus München-Forstenried muss zwei Monate ins Gefängnis. Er hatte Cannabispflanzen in einem Blumenkübel auf dem Balkon.

Als Hausmeister Johann R. (48) nach Hause kam, dachte er zunächst an einen Einbruch: „Die Wohnungstür war gesplittert, der Türrahmen gebrochen.“ Dann fand er einen kleinen Zettel: „Bitte melden Sie sich bei Ihrer Polizeiinspektion.“ Der Grund für den Polizeieinsatz: Johann R. hatte im vierten Stock auf dem Balkon Cannabis-Pflanzen. Vor dem Münchner Amtsgericht bekam er dafür jetzt die Quittung. Zwei Monate Gefängnis - ohne Bewährung, weil er vorbestraft ist. Seine Sozialbetreuerin Angelika May-Norhauer von Prop, ein Verein für Prävention, Jugendhilfe und Suchttherapie, findet das Urteil zu hart: „Er ist seit zwei Jahren auf dem besten Weg. Gerade bei Langzeit-Abhängen dauert es sehr lange bis jemand völlig drogenfrei leben kann.“

"Vielleicht hat ihn ein Nachbar angezeigt"

Anfang Juli 2009 war Johann R. für ein paar Tage im Krankenhaus. In dieser Zeit stürmte die Polizei seine Wohnung in Forstenried. Unklar ist, wie die Polizei von der Straße überhaupt die Cannabispflanzen sehen konnte. Strafverteidiger Hermann Borchert meint: „Vielleicht hat ihn auch ein Nachbar angezeigt. Wir gehen in Berufung. Nur weil er ein Cannabissamen gesetzt hat, soll er hinter Gittern. Mein Mandant würde dadurch seinen Job verlieren, den er nach langer Arbeitslosigkeit bekommen hat. Eine Geldstrafe reicht völlig aus.“ Wie im Fall Gustav U. (53). Der Fabrik-Arbeiter stand am 14. April 2010 auch vor dem Amtsgericht.

Der Gesetzgeber erlaubt die polizeiliche Maßnahme

Er hatte zwölf Marihuana-Pflanzen in einem Blumenkübel auf seinem Balkon im Hochparterre gepflanzt. Seine Begründung für den Eigenanbau: „Andere trinken Bier, ich rauche halt gerne mein Hasch-Pfeiferl.“ Da der Rausch aus der Pfeife nicht billig ist und Gustav U. 30 000 Euro Schulden hat wurde er zum Selbstversorger. Urteil: 1800 Euro Geldstrafe. Anscheinend hat sich ein Polizeibeamter auf private Hasch-Plantagen in Forstenried spezialisiert. Auch Gustav U. wohnt in dem Stadtteil Forstenried. Die Polizei stürmte auch in seiner Abwesenheit die Wohnung, stellte die Drogen sicher und hinterließ auch einen Zettel. Der Gesetzgeber erlaubt solche polizeilichen Maßnahmen. Die Polizei braucht nicht einmal einen richterlichen Beschluss.

Torsten Huber

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.