Harte Strafe für kleine Räuber

Mehr geht nicht: Wegen versuchten Mordes an zwei Polizisten müssen die österreichischen Bankräuber-Brüder Norbert (46) und Hubert G. (47) für je jeweils 15 Jahre ins Gefängnis. Danach geht's in die Sicherungsverwahrung.
von  Abendzeitung
Norbert (46) und Hubert G. (47) müssen ins Gefängnis.
Norbert (46) und Hubert G. (47) müssen ins Gefängnis. © Torsten Huber

Mehr geht nicht: Wegen versuchten Mordes an zwei Polizisten müssen die österreichischen Bankräuber-Brüder Norbert (46) und Hubert G. (47) für je jeweils 15 Jahre ins Gefängnis. Danach geht's in die Sicherungsverwahrung.

MÜNCHEN Sie wandern hinter Gitter. Die Bankraub-Brüder Hubert (46) und Norbert G. (47) sind verurteilt. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl verhängte für jeden die Strafe von 15 Jahren Gefängnis mit anschließender Sicherungsverwahrung. Weil sie nicht nur Banken mit einer Beute von über einer Million Euro überfallen haben, sondern auch auf Polizisten geschossen haben.

Seit September standen die beiden vor Gericht. Denn seit 1991 sollen die Brüder immer wieder Banken ausgeraubt haben – bis zum Überfall auf die Kreissparkasse Kirchheim bei München am 20. November 2008. Da wurden sie festgenommen. Zuvor hatten sie nach dem Bankraub das Feuer auf die Polizei eröffnet, dabei einen Beamten und eine Frau verletzt. Auf ihrer Flucht wurden sie von einem Sondereinsatzkommando gestoppt.

Und benahmen sich äußerst dreist – oder dumm? Im Fluchtwagen lagen Waffen, eine Pump-Gun und die Beute – 76 000 Euro. Trotzdem behauptete Norbert G.: „Wir waren es nicht.“ Und fabulierte etwas von einem „dritten Mann“. Hubert G. sagte: „Ich habe nicht auf einen Polizeibeamten geschossen.“

Für 13 Banküberfälle mit über einer Million Euro Beute in Tateinheit mit Mordversuch hatte Staatsanwältin Daniela Tausend für die beiden Geschwister die höchstmögliche Strafe gefordert. Sie wollte für die Brüder, die nur durch ihre geringe Körpergröße auffallen, lebenslange Freiheitsstrafen, die Verhängung der besonderen Schwere der Schuld und Sicherungsverwahrung.

Richter Manfred Götzl blieb in seinem Urteil unter dem geforderten Strafmaß der Staatsanwältin. Berücksichtigt wurden von den 13 ursprünglich angeklagten Fällen nur noch fünf.

Die Angeklagten streiten die Taten weiterhin ab. Die Strafverteidiger Harald Baumgärtl und Markus Meissner hatten einen Freispruch für die Angeklagten gefordert. „Niemand hat sie bei den Überfällen erkannt. Der Tatnachweis ist nicht geführt.“

Erkannt haben sie die Zeugen tatsächlich nicht am Gesicht. Aber Hubert und Norbert G. sind beide nicht größer als 1,53 Meter. Und die „kleinen dunklen Gestalten“, wie ein Lehrer aussagte, fielen eben auf.

Nach dem Überfall auf die damalige Hypobank in Sauerlach 1996 dachte sich eine Zeugin: „Was machen die Kinder da?“ Sie sah die beiden Maskierten mit einer Tasche davon laufen, aus der roter Rauch aufstieg. Das Security-Pack war aufgegangen und hatte die Beute zerstört.

Norbert G.: „Ich habe bis heute Probleme mit den Zeugenaussagen.“ Es sei nicht so geschehen, wie sie es geschildert haben. John Schneider

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