"Hans im Glück"-Birkenwald: Architektin bekommt 120000 Euro!

Prozess vor dem Münchner Oberlandesgericht: Die Innenarchitektin der ersten "Hans im Glück"-Filiale klagt, weil sie nur für die Gestaltung des ersten Burger-Lokals bezahlt wurde. Mittlerweile gibt es allerdings knapp 40 Restaurants in ganz Deutschland.
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Sie klagte gegen "Hans im Glück": Innenarchitektin Stefanie Rack.
Sophie Anfang Sie klagte gegen "Hans im Glück": Innenarchitektin Stefanie Rack.

München - Burger essen im Birkenwald, bei der Burgerkette "Hans im Glück" ist das ein Markenzeichen. Entworfen hat das Raumkonzept die Innenarchitektin Stefanie Rack. 10 000 Euro hat die 36-Jährige für die Gestaltung des ersten Ladens an der Nymphenburger Straße bekommen. Inzwischen gibt es deutschlandweit gut 40 Hänse – mit einem Birkenwald als Inneneinrichtung. Für diese wurde Rack jedoch nicht bezahlt. Deshalb ist die Designerin vors Oberlandesgericht gezogen.

"Hans im Glück" funktioniert mit einem Franchise-System. 40 000 Euro muss ein Gastronom auf den Tisch legen, um die hippen Burger braten und sich den waldigen Anstrich bei der Innenraumgestaltung geben zu dürfen.

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Rack wollte der Burgerkette untersagen, das Raumkonzept in anderen Läden als dem an der Nymphenburger Straße zu nutzen. Für jede Filiale, in der das Unternehmen das trotzdem tut, wollte sie 7000 Euro. Vor dem Landgericht war die Designerin gescheitert. Ihre Urheberrechte seien nicht verletzt worden, so die Richter. Dagegen legte die 36-Jährige Berufung ein.

 

 

 

"Eine etwas verfahrene Situation"

 

Das OLG sieht die Sache anders. Wird ein Konzept abgeändert, muss laut Urheberrecht der Ursprungsentwurf "verblassen", damit keine Verletzung vorliegt. "Für uns verblasst da gar nichts", sagt der Vorsitzende Richter Rainer Zwirlein. Sprich: In den nach der Nymphenburger Straße eröffneten Filialen werden Racks Urheberrechte verletzt.

Der Punkt mit der Zahlung ist schwieriger: Laut OLG liegt dazu kein Vertrag vor. Rack müsste ihr Geld separat einklagen, wegen einer Verletzung ihrer Urheberrechte. "Eine etwas verfahrene Situation", kommentiert Zwirlein. Er rät: Sich zu vergleichen. "Das ist weniger nah an der Gerechtigkeit, aber näher an der Vernunft." Das gestaltet sich schwierig. Die Vertreter von "Hans im Glück" sehen die Urheberrechtsverletzung nämlich gar nicht.

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Ein Urteil wäre für die Kette aber drastisch: Die Kette müsste ihren Franchise-Nehmern anordnen, über Nacht die Birken und dunklen Tische aus den Restaurants zu schaffen. Und ob es reichen würde, statt Birken einen anderen Baum als Ersatz zu nehmen, daran zweifelt das OLG.

70 000 Euro bietet "Hans im Glück". Das ist selbst der Kammer zu wenig. "Das Limit, für das wir uns stark machen, ist sechsstellig", sagt Zwirlein. Die Designerin will 160 000. Nach fast einer Stunde Beratung kommt man bei 120 000 Euro zusammen. Die Burgerkette übernimmt dazu die Prozesskosten – und darf dafür die Bäume stehen lassen.

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