Hamburger stürzt auf Gletscher: Klage gegen den DAV

Ein Hamburger bricht sich beim Anfängerkurs für Gletschertouren das Bein – und gibt dem Bergführer die Schuld. Jetzt klagt er den Deutschen Alpenverein.
von  John Schneider
Hier werden Gletschertouren geübt: der Taschachferner in Tirol.
Hier werden Gletschertouren geübt: der Taschachferner in Tirol. © DAV

München - Noch immer wird es Wolfgang S. (58) ein wenig mulmig, wenn er daran denkt. Der Hamburger war auf einem Tiroler Gletscher ausgerutscht und 15 bis 20 Meter weit auf dem Rücken gerutscht. Ein Beinbruch rettete sein Leben. „Wäre ich nicht mit dem Steigeisen an den Füßen hängengeblieben und hätte mir dabei das Bein gebrochen, wäre ich weiter über den Gletscherrand gerutscht und jetzt tot.“

Der Norddeutsche hatte beim DAV einen Grundkurs Gletschertouren gebucht. Doch der Bergführer habe an diesem 22. Juli 2013 nicht aufgepasst, glaubt der 58-Jährige und verklagte den DAV als Veranstalter. Zur Begründung führte er unter anderem an: Die Stelle am Taschachferner im Tiroler Pitztal sei für Gletscher-Anfänger viel zu gefährlich gewesen. Er forderte ursprünglich Verdienstausfall von über 21.000 Euro sowie ein Schmerzensgeld von mindestens 3.500 Euro. Sein Anwalt signalisierte aber die Bereitschaft, sich zu vergleichen.

Doch der DAV sieht sich nicht in der Verantwortung, lehnt einen Vergleich ab. Der Bergführer habe nicht grob fahrlässig gehandelt, Wolfgang S. sei zudem kein vollkommener Anfänger, sondern ein durchaus bergerfahrener Mann. Das gab Wolfgang S. auch zu. Aber: „Ich wollte höhere Berge besteigen. Da gibt es Schnee und Eis, deswegen der Anfängerkurs für Gletschertouren.“

Den Taschach-Gletscher beschreibt er als „gigantischen Eiswürfel“: „Es war spiegelglatt.“ Die Stelle des Sturzes sei zudem sehr steil gewesen. Wie das Verfahren vor dem Münchner Landgericht auch ausgeht. Eins steht für Wolfgang S. felsenfest: „Nie wieder Gletscher.“

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