Hamburger Drogendealer in München zu drei Jahren Haft verurteilt

München - Das zuständige Schöffengericht am Amtsgericht München hat am 25. Mai diesen Jahres einen jungen Hamburger wegen Drogenhandels zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Der 25-jährige Arbeitslose muss nun für drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis.
Der Verurteilte beschaffte sich in Hamburg Kokain zu einem Preis von 40 Euro pro Gramm, mit der Absicht es in München für 60 bis 70 Euro zu verkaufen. In einem Schließfach am Ostbahnhof lagerte er dann ab dem 19. August 2017 nach Gerichtsangaben 589,30 Gramm Kokain und fing mit der Ausgabe von Probemengen an mögliche Abnehmer an.
Kurz vor der Rückreise erwischt
Bei einem früheren Besuch in München waren dem 25-Jährigen die Preise von bis zu 160 Euro pro Gramm Kokain aufgefallen, wodurch er einen Marktvorteil für seine günstigen Preise erkannte. Da er auch selbst abhängig war, wollte er das Kokain verkaufen, um ein regelmäßiges Einkommen zu haben.
Am Ostbahnhof ist der Hamburger schließlich einer Polizeistreife aufgefallen. Bei einer Kontrolle fanden die Beamten auch Rauschgift bei ihm. Wie der Hamburger später selbst sagte, hatte er kurz vor der Kontrolle von den harten Strafen in München für Drogenhandel gehört und wollte deswegen wieder zurück nach Hamburg reisen.

Angeklagter zeigte sich kooperativ
Nach seiner Festnahme zeigte er sich positiv und kooperativ gegenüber den Beamten, gestand vollumfänglich bereits im Ermittlungsverfahren. In der Hauptverhandlung erklärte er, schon seit Jahren drogenabhängig zu sein: Seit seinem 15. Lebenjahr konsumierte er Cannabis, später auch Kokain, Ecstasy und MDMA.
"Im Rahmen der Hauptverhandlung machte der Angeklagte weitere umfassende Angaben und zeigte sich vom Strafverfahren und auch der Untersuchungshaft beeindruckt. Auch der Umstand, dass das Betäubungsmittel sichergestellt werden konnte und der Angeklagte sich mit der formlosen Einziehung einverstanden erklärt hat, wirkte sich strafmildernd aus", erklärte die Vorsitzende Richterin in ihrem Urteil.
Drogenbeauftragte warnt vor Rauchen und Alkohol
Möglichkeit zur Therapie
Auch nahm das Gericht die Drogenabhängigkeit des Angeklagten zur Kenntnis. Er zeigte sich zudem einsichtig und nahmt bereits in U-Haft an Drogenberatungsgesprächen teil und signalisierte die Bereitschaft, eine Therapie zu machen.
Trotzdem wurde er aufgrund der erheblichen Menge an Kokain nun rechtskräftig zu einer Haftstrafe verurteilt. Das Landgericht befürwortete aber, dass der Verurteilte nach Teilverbüßung der Haftstrafe anstatt weiteren Strafvollzugs in Therapie gehen kann.