"Halt die Fresse!": Münchner Vermieter im Hausflur beleidigt - fristlose Kündigung

Weil ein Mann seinen Vermieter im Hausflur beleidigt hat, wurde ihm fristlos der Mietvertrag gekündigt. Das Gericht gab dem Kläger nun recht.
von  AZ
Der Vermieter hat den Bewohnern fristlos und außerordentlich gekündigt. (Symbolbild)
Der Vermieter hat den Bewohnern fristlos und außerordentlich gekündigt. (Symbolbild) © IMAGO / McPHOTO

München - Ein Streit zwischen einem Mann und seinem Vermieter ist vor dem Amtsgericht München gelandet – und jetzt zum Nachteil des Mieters entschieden worden.

Mieter missachten Abstellverbot von Gegenständen im Wohnhaus

Das war passiert: Vier Personen bewohnten seit 2006 eine Wohnung eines Hauses in Oberschleißheim. Trotz des in der Hausordnung stehenden Verbots, "Gegenstände, insbesondere Krafträder, Mopeds, Fahrräder und Kinderwagen auf dem Hof, in der Garagenauffahrt, in den Gängen des Kellers oder des Speichers und im Treppenhaus ohne Einwilligung des Vermieters" abzustellen, platzierten zwei der Bewohner Fahrräder im Eingangsbereich.

Weil eine Familie wegen der Räder mit dem Kinderwagen nicht mehr durch den Durchgangsbereich kam, informierte sie den Vermieter und bat ihn, die Mieter darauf hinzuweisen. Zuvor hatten diese die Bitte der Familie, die Radl wegzuräumen, ignoriert.

München: Gericht gibt Vermieter recht

Gemeinsam gingen die Familie und der Vermieter schließlich zur Wohnung der Mieter, wo die Situation eskalierte. Einer der Bewohner beleidigte den Vermieter mit den Worten: "Wer bist Du? Halt die Fresse!" und fasste ihn am Oberkörper an, sodass er ausweichen musste. Nach diesem Vorfall erstattete der Vermieter Strafanzeige und kündigte den Bewohnern den Mietvertrag fristlos und außerordentlich. 

Die vier Bewohner weigerten sich jedoch auszuziehen, weshalb der Fall vor Gericht landete. Der zuständige Richter gab dem klagenden Vermieter recht, die außerordentliche Kündigung ist wirksam. 

"Die Zurechtweisung des Vermieters im Beisein anderer Hausbewohner und Mieter durch die Wendung 'Halt die Fresse' stellt eine Kundgabe der Nichtachtung und Missachtung dar, da sie den Vermieter auf eine unmenschliche Ebene herabwürdigt. […] Erschwerend kommt hinzu, dass der Beklagte […] diese Herabwürdigung im Beisein anderer Hausbewohner getätigt hat, was der Missachtung ein noch stärkeres Gewicht verleiht, da Beleidigungen umso stärker wirken, je mehr Menschen diese vernehmen können", heißt es in der Urteilsbegründung. 

Gericht: Keine Abmahnung erforderlich

Und weiter: "Noch schwerwiegender tritt hinzu, dass die Beleidigung von einer Tätlichkeit flankiert war, welche zugleich zumindest nötigenden Charakter hatte.“ 

Weil das für die Vertragserfüllung "unerlässliche Vertrauen" durch den Bewohner zerstört worden sei, sei keine Abmahnung erforderlich. 

Doch nicht nur der Bewohner, der den Vermieter beleidigte, sondern auch die drei Mitbewohner müssen nun ausziehen, da die Leistungen unteilbar seien. "Die Gebrauchsgewährung, zu der sich der Vermieter verpflichtet (…) kann nur gegenüber allen erbracht oder beendet werden. Deshalb ist eine Teilkündigung gegenüber einem von mehreren Mietern unzulässig", so das Gericht.

Mieter haben sechs Monate Zeit, um auszuziehen

Die Mieter haben nun bis Ende Juli Zeit, die Wohnung zu räumen – aufgrund der aktuellen Pandemie-Lage und des schlechten gesundheitlichen Zustands des Beklagten. 

Das Urteil vom 13. Januar ist noch nicht rechtskräftig. 

Was der Fall mehr als eindrücklich zeigt: Beleidigungen gegen seinen Vermieter - und alle anderen Menschen - sollte man am besten ganz sein lassen...

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