Halloween: Wer haftet für fiese Streiche?

Besonders Kinder und Jugendliche freuen sich darauf, am 31. Oktober an Haustüren nach Süßem zu fragen. Welche Folgen es hat, wenn dabei über die Stränge geschlagen wird.
von  az

München - Wer keine Süßigkeiten rausrückt, dem droht Saures: Türschlösser werden verklebt oder Eier an Hauswände geworfen.

Wer haftet für diese Schäden? „Man muss vorsätzliche von fahrlässigen Schäden unterscheiden“, sagt Gereon Moraing vom Finanzberaterunternehmen MLP. Tritt ein Kind versehentlich auf Nachbars Primeln, kommt die Haftpflichtversicherung der Eltern auf. Zertrampelt der Sprössling die Blumen absichtlich, greift die Versicherung nicht und die Eltern müssen haften (bis zum 18. Lebensjahr).

Und wenn die Kerze im Kürbis einen Wohnungsbrand verursacht? Hier kommt die Hausratversicherung des Mieters auf – aber nur, wenn diese auch grob fahrlässig verursachte Schäden umfasst.

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