Halloween: Stadt schießt gegen Feierclubs
MÜNCHEN - Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) will dagegen vorgehen, dass sich Feierclubs für Halloween gründen - diese wollen die strikte Feiertagsregelung aushebeln
Das Kreisverwaltungsreferat will gegen die Vereins-Gründungen in Discotheken an Allerheiligen vorgehen. „Es ist offenkundig, dass dadurch versucht wird, ein bestehendes Gesetz zu umgehen“, sagte KVR-Sprecher Christopher Habl und kündigte Konsequenzen an, falls die Clubbesitzer an ihren Plänen festhalten.
Wie berichtet soll eine Vereins-Regelung – ähnlich wie beim Rauchverbot – das Feiern am stillen Feiertag ermöglichen. Clubs wie die Milchbar oder die Nachtgalerie wollen ihre Räume am 31. Oktober an den privaten Verein „Gesellige Toleranz in Bayern e.V.“ vermieten. Discogänger, die für einen einmaligen Jahresbeitrag von acht Euro in den Verein eintreten, sollen dann die ganze Nacht im Club abtanzen dürfen, da es sich bei der Feier an Halloween um eine nicht-öffentliche Veranstaltung handelt. Das Tanzverbot des Freistaats wäre dadurch außer Kraft gesetzt.
Mit einem Schreiben will das Kreisverwaltungsreferat die betreffenden Clubs und den Verein darauf hinweisen, dass ein solches Vorgehen nicht geduldet werden wird. „Wer an sich Allerheiligen trotzdem auf die Vereinsregelung beruft und die Leute feiern lässt, muss mit einem Bußgeld rechnen“, so Habl. Allerdings hat die Behörde angekündigt, dass sie in der Halloween-Nacht keine Schwerpunktkontrollen durchführen will.
D. Aschoff
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