Halloween: Polizei warnt vor Straftaten mit Horrorclown-Kostüm

Halloween steht vor der Tür – und damit möglicherweise auch die Rückkehr der sogenannten "Horror-Clowns"? Die Polizei ist jedenfalls gewarnt.
von  AZ/ls
Horrorclowns werden wohl auch an Halloween in diesem Jahr wieder für Schrecken sorgen.
Horrorclowns werden wohl auch an Halloween in diesem Jahr wieder für Schrecken sorgen. © dpa

Halloween steht vor der Tür – und damit möglicherweise auch die Rückkehr der sogenannten "Horror-Clowns"? Die Polizei ist jedenfalls gewarnt.

München - Am Dienstag ist Halloween – und die bayerische Polizei erwartet eine Rückkehr der sogenannten Horror-Clowns. Wie Polizeisprecher in München, Regensburg, Straubing, Augsburg und Nürnberg am Montag mitteilten, gab es im Freistaat bisher noch keine Vorfälle – es sei jedoch mit welchen zu rechnen.

"Das Auftreten als Clown hat Grenzen. Wer Menschen verfolgt, nötigt oder angreift, handelt strafbar. Hierunter kann auch Erschrecken fallen. Unser Appell lautet deshalb: Feiern: ja – Straftaten: nein!", schrieb die Münchner Polizei. Auch Sachbeschädigungen seien kein Halloween-Streich, sondern schlicht Straftaten.

Zwischen blutigen Augäpfeln und Massenmördern

Halloween: "Horror-Clowns gehören auf die Leinwand und nicht auf die Straße"

Der an Halloween übliche Brauch "Trick or Treat“ (auf deutsch etwa: Leckereien oder Streiche) sei kein "Freifahrtschein zur Begehung von Straftaten". Horror-Clowns gehören auf die Leinwand und nicht auf die Straße, schrieb das Polizeipräsidium Oberpfalz in Anlehnung an den neuen Horrorfilm "Es".

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Im vergangenen Herbst hatten maskierte Clowns zahlreiche Menschen in ganz Deutschland erschreckt, bedroht und überfallen, auch in München gab es rund um Halloween einige Fälle. Im Westpark stach in der Halloween-Nacht ein Horror-Clown auf einen 20-Jährigen ein und verletzte ihn am Auge.

 

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