Halloween: Polizei warnt vor Straftaten mit Horrorclown-Kostüm
Halloween steht vor der Tür – und damit möglicherweise auch die Rückkehr der sogenannten "Horror-Clowns"? Die Polizei ist jedenfalls gewarnt.
München - Am Dienstag ist Halloween – und die bayerische Polizei erwartet eine Rückkehr der sogenannten Horror-Clowns. Wie Polizeisprecher in München, Regensburg, Straubing, Augsburg und Nürnberg am Montag mitteilten, gab es im Freistaat bisher noch keine Vorfälle – es sei jedoch mit welchen zu rechnen.
"Das Auftreten als Clown hat Grenzen. Wer Menschen verfolgt, nötigt oder angreift, handelt strafbar. Hierunter kann auch Erschrecken fallen. Unser Appell lautet deshalb: Feiern: ja – Straftaten: nein!", schrieb die Münchner Polizei. Auch Sachbeschädigungen seien kein Halloween-Streich, sondern schlicht Straftaten.
Zwischen blutigen Augäpfeln und Massenmördern
Halloween: "Horror-Clowns gehören auf die Leinwand und nicht auf die Straße"
Der an Halloween übliche Brauch "Trick or Treat“ (auf deutsch etwa: Leckereien oder Streiche) sei kein "Freifahrtschein zur Begehung von Straftaten". Horror-Clowns gehören auf die Leinwand und nicht auf die Straße, schrieb das Polizeipräsidium Oberpfalz in Anlehnung an den neuen Horrorfilm "Es".
Im vergangenen Herbst hatten maskierte Clowns zahlreiche Menschen in ganz Deutschland erschreckt, bedroht und überfallen, auch in München gab es rund um Halloween einige Fälle. Im Westpark stach in der Halloween-Nacht ein Horror-Clown auf einen 20-Jährigen ein und verletzte ihn am Auge.
Quiz
Lesen Sie auch: Horror-Clown lauert Kindern auf Spielplatz auf