Halloween in München: Party-Verbot in der ganzen Stadt

Das Feiertagsgesetz verbietet Wirten und Gästen das fröhliche Feiern an Halloween: Viele Gastronomen wollen sich damit nicht abfinden. Das KVR warnt vor Bußgeldern bis zu 10000 Euro.
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Der Club-Chef Nikias Hofmann
NDR/Michael Petersohn 3 Der Club-Chef Nikias Hofmann
Tobias Thalhammer ist FDP-Landtagsabgeordneter und will eine Lockerung des Feiertagsgesetzes. Doch bei CSU und FDP beißt er auf Granit.
NDR/Michael Petersohn 3 Tobias Thalhammer ist FDP-Landtagsabgeordneter und will eine Lockerung des Feiertagsgesetzes. Doch bei CSU und FDP beißt er auf Granit.

Das Feiertagsgesetz verbietet Wirten und Gästen das fröhliche Feiern an Halloween: Viele Gastronomen wollen sich damit nicht abfinden. Das KVR warnt vor Bußgeldern bis zu 10000 Euro.

MÜNCHEN Halloween 2009? Da überkommt viele Nachtschwärmer der echte Grusel. Kostümpartys und Vampir-Maskeraden sind es aber nicht, die für Schaudern sorgen. Viel eher die Aussicht, dass am Samstag vor Allerheiligen – in der Halloween-Nacht – in Münchens Clubs absolutes Partyverbot herrscht. So will es das Gesetz.

An dem katholischen Feiertag Allerheiligen gilt laut Bayerischem Feiertagsgesetz ein Tanzverbot in Schankbetrieben. Und es greift ab Samstag null Uhr. Mit dem Volkstrauertag (15.11), Buß- und Bettag (18.11) und dem Totensonntag (22.11.) sind drei Sonntage und ein Mittwoch im November sogenannte „Stille Tage“.

An diesen sind nur „Unterhaltungsveranstaltungen“ erlaubt, die dem „ernsten Charakter“ dieser Tage entsprechen. Das führt zu einer teilweise skurrilen Praxis: Beispielsweise dürfen ernste Balladen gespielt werden – nicht aber fröhlich Ballermann-Hits. Tanzen ist gleich ganz tabu. Die Folge: In der Eckkneipe wie in der Großraum-Disco herrscht Partyverbot!

„Im November können wir quasi dicht machen“, seufzt Peter Mijnar, Chef des Clubs „Level 228“. Er öffnet ausschließlich an Samstagen. Und für Beerdigungsmusik wird seine Kundschaft kaum bezahlen wollen.

„Vielleicht machen wir auf – und nehmen die Geldstrafe in Kauf“, gibt sich Mijnar kämpferisch. Doch Verstöße gegen den Schutz der Stillen Tage kann sich nicht jeder leisten. „Es drohen Bußgelder von bis zu 10000 Euro – je nach Lautstärke der Musik und Anzahl der feiernden Gäste“, so das Kreisverwaltungsreferat (KVR) zur AZ. „Das ist geschäftsschädigend“, schimpft Mijnar über das Partyverbot.

Tobias Thalhammer versteht die Wut der Gastronomen. Als Ex-Schlagersänger kennt der FDP-Landtagsabgeordnete die Materie. Er fordert einen „zeitgemäßen Schutz“ der Feiertagsruhe. Das Gesetz müsse „der heutigen Lebenswelt der Menschen angepasst“ werden. Er plädiert für ein Partyverbot erst ab 3 Uhr nachts. Doch bei den Kirchen und der CSU beißt er damit auf Granit. „Wir suchen einen Konsens und führen Gespräche,“ – mehr kann Thalhammer nicht versprechen.

Früher galten die KVR-Kontrolleure als kulant. Nicht jede Kneipe, in der nach null Uhr noch geschunkelt wurde, bekam eine Anzeige. Das änderte sich nach den MTV Awards in der Olympiahalle an Allerheiligen 2007.

Der MTV-Party hatte die Stadt München eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Und das ärgerte nicht nur die Wirte, sondern auch die Regierung von Oberbayern. Die wies 2008 das KVR an: Keine Ausnahmen mehr. Und: Das Tanzverbot ist unbedingt einzuhalten. „Ausnahmen werden nur in dringenden Fällen erteilt. Dies sind nicht die wirtschaftlichen Interessen eines Wirts“, präzisiert Rainer Hutka, Sprecher des Innenministeriums.

Für Nikias Hofmann vom „Baby“ ein „Eingriff in die Gewerbefreiheit“. Er schimpft: „Man kann uns doch nicht zwingen, an drei Samstagen zu schließen.“ Hofmann und andere Wirte wollen ihr Recht auf Party nun vorm Bundesverfassungsgericht erstreiten. An den kommenden November-Samstagen vermietet er den Club an Firmen – denn in geschlossenen Veranstaltungen sind Partys legal. Hofmann, der an Halloween 2008 drei Anzeigen bekam, warnt seine Kollegen vor: „Das KVR kontrolliert streng – wir wissen wovon wir reden.“

Reinhard Keck

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