Hallhuber rettet sich in Schutzschirmverfahren
München - Das Münchner Modeunternehmen Hallhuber hat in der Corona-Krise ein Schutzschirmverfahren eingeleitet, "um eine drohende Zahlungsunfähigkeit abzuwenden". Das Amtsgericht München habe dem Antrag stattgegeben, teilte das Unternehmen am Donnerstag mit.
"Wir waren bis Januar 2020 sehr erfolgreich unterwegs, aber die behördlich angeordneten Schließungen unserer Verkaufsflächen setzen uns jetzt hart zu", sagte Vorstandschef Rouven Angermann.
Hallhuber: Vorstand muss Sanierungsplan ausarbeiten
Zum vorläufigen Sachwalter bestellte das Gericht den Rechtsanwalt Christian Gerloff. Der Vorstand muss jetzt innerhalb von drei Monaten einen Sanierungsplan ausarbeiten. Die Löhne der 2.000 Mitarbeiter seien gesichert, teilten Unternehmen und Sachwalter mit.
Hallhuber vertreibt sein Sortiment europaweit in 380 Läden und Verkaufsflächen sowie online. Beim Schutzschirmverfahren wird kein Insolvenzverwalter eingesetzt, sondern ein Sachwalter bestellt, der die Geschäftsführung überwacht. Um einen Schutzschirmantrag zu stellen, muss das Unternehmen zahlungsfähig sein und eine Sanierung möglich erscheinen.
Lesen Sie hier: Hirmer fertigt Mund-Nasen-Masken
- Themen:
- Amtsgericht München
- Hirmer