Hallenbäder öffnen wieder - Freibadsaison zu Ende

Die Hallenbäder in München öffnen am 14. September. Wegen Corona gilt dort die 3G-Regel.
von  Christina Barnes
Das Müller'sche Volksbad macht wieder auf - genau wie die anderen Münchner Hallenbäder.
Das Müller'sche Volksbad macht wieder auf - genau wie die anderen Münchner Hallenbäder. © Rico Güttich

München - Der Sommer ist vorbei und somit auch die Freibadsaison in den Münchner Bädern. 

Auch in diesem Jahr standen die Schwimmbäder wegen Corona vor einer großen Herausforderung. Nun haben die Freibäder geschlossen - und die Stadtwerke ziehen Bilanz. 

Mehr Besucher als 2020

670.000 Badegäste zählten die insgesamt sieben Freibäder in München in dieser Saison. Das sind trotz der strengen Corona-Maßnahmen rund 75.000 mehr als 2020. 

Für die Bäderleitung "eine erfreuliche Zahl", so Nicole Gargitter. "Zumal das Sommerwetter wechselhaft war und wir wegen des Brandschadens im Bad Georgenschwaige aktuell ein Freibad weniger haben.“

Zudem waren die Zutritte wegen der Pandemie wie im letzten Jahr stark begrenzt, Voraussetzung war eine Online-Reservierung.

Für das nächste Jahr haben Gargitter und ihre Co-Chefin Clara Kronberger bereits Pläne: Dann soll das Thema digitales Ticketing vorangetrieben werden. 

Hallenbäder öffnen am 14. September

Mit der Schließung der Freibäder in diesem Jahr muss aber nicht gänzlich auf das Baden und Schwimmen verzichtet werden: Schon am Dienstag, 14. September, öffnen die Hallenbäder. 

Das Müller’sche Volksbad sowie die Hallenbäder Michaelibad, Forstenrieder Park und Westbad inklusive deren Saunen können dann wieder besucht werden. Auch das Hallenbad Giesing-Harlaching und das Dantebad sind regulär geöffnet. 

3G-Regel in Hallenbädern

In den Hallenbädern gilt die 3G-Regel. Der Nachweis einer Impfung oder einer Genesung muss an der Kasse zusammen mit einem Lichtbildausweis vorgezeigt werden, alternativ ein Test, der nicht älter als 24 Stunden is. Achtung: Selbsttests werden in den Bädern nicht akzeptiert. 

Ausgenommen von der Regelung sind Kinder unter sechs Jahren sowie Schülerinnen und Schüler bei Vorlage eines Schülerausweises. im Kassenbereich. Im Stiefelgang und in den Umkleiden müssen medizinische Masken getragen werden. 

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