Haftbefehl gegen slowakische Hunde-Schleuserin

Eine 33-jährige Slowakin schleust neun Hundewelpen nach München - nun ist Haftbefehl erlassen worden. Zwei Tiere schweben in Lebensgefahr - und keines ist gegen Tollwut geimpft.
Neuperlach - Die 33-jährige Slowakin, die neun Hundewelpen in erbärmlichem Zustand nach München geschleust hat, muss sichnun gegenüber dem Haftrichter verantworten.
Am Mittwoch gegen 13 Uhr kontrollierten Beamte der Fahndungskontrollgruppe München Ost auf dem Parkplatz der Bezirkssportanlage in der Bert-Brecht-Allee ein slowakisches Auto. Die Fahrzeughalterin, eine 33-jährige Slowakin, gab an, eine Panne zu haben und auf ihren 47-jährigen Freund zu warten. Der kam auch kurz darauf hinzu.
Während sie kontrollierten, bemerkten die Beamten im Fahrzeug unangenehmen und beißenden Geruch. Aus dem Kofferraum drangen außerdem Tiergeräusche. Die Beamten sahen nach und fanden dort neun Hundewelpen in zwei Plastiktransportboxen.
Auf Nachfrage gab die Frau an, die kleinen Hunde an Freunde und Bekannte verkaufen beziehungsweise verschenken zu wollen. Da einige der Tiere laut Polizei in offensichtlich schlechter Gesundheitsverfassung waren, brachten die Beamten sie in eine Münchner Tierklinik. Wie sich herausstellte, schwebten zwei Welpen in akuter Lebensgefahr. Acht der neun Tiere zeigten darüber hinaus Anzeichen einer deutlichen Unterkühlung und waren stark dehydriert. Die Tiere verbleiben bis auf weiteres in der Klinik.
Die Papiere, die die Slowakin für die Tiere mit sich führte, waren mangelhaft ausgefüllt. Zwar befanden sich in allen Zeugnissen Aufkleber über durchgeführte Impfungen, jedoch waren lediglich drei auch unterschriftlich und mit Stempel bestätigt. In keinem befand sich ein Eintrag bezüglich der notwendigen Tollwutimpfungen. Da die Frau auch Impfstoffaufkleber mit sich führte, muss laut Polizei davon ausgegangen werden, dass sie die Aufkleber selbst angebracht hat.
Für die Einfuhr von Hundewelpen nach Deutschland ist ein Nachweis über die durchgeführte Impfung gegen Tollwut erforderlich. Diese erfolgt in der Regel im Alter von zehn Wochen. Nachweise für eine Tollwutimpfung der sichergestellten neun Hundewelpen (etwa elf Wochen alt) konnte bislang nicht beigebracht werden. Eine Einfuhr dieser Tiere wäre erst mit Ablauf der 15 Lebenswoche erlaubt.
Ein erstmaliger Verstoß gegen diese Bestimmung stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß der Binnentierseuchenschutzverordnung dar. Bei wiederholtem Handeln qualifiziert sich diese Ordnungswidrigkeit zu einem Vergehen.
Gemäß § 11 Tierschutzgesetz bedarf der gewerbsmäßige Handel mit Wirbeltieren darüber hinaus einer Erlaubnis der zuständigen Behörde. Auch eine solche liegt in diesem Fall nicht vor. Da die Tatverdächtigen bereits wegen Handels mit Hunden in Erscheinung getreten waren, wurden sie festgenommen. Der 47-Jährige wurde nach Erbringung einer Sicherheitsleistung wieder entlassen. Für die 33-jährige Slowakin will die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl beantragen.