Haftbedingungen von Beate Zschäpe werden gelockert

Es sei nicht zu befürchten, dass sich Zschäpe aus der Haft heraus terroristisch betätige, lautet die Begründung des Oberlandesgericht München.
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Die mutmaßliche Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe.
dpa Die mutmaßliche Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe.

Es sei nicht zu befürchten, dass sich Zschäpe aus der Haft heraus terroristisch betätige, lautet die Begründung des Oberlandesgericht München. 

München - Das Oberlandesgericht München hat die Haftbedingungen der mutmaßlichen Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe gelockert. Das berichtet der Sender SWR info.

Nach dem Beschluss des OLG dürfen Besuche der Verteidiger künftig ohne Trennscheibe stattfinden. Auch solle der Briefverkehr mit der Verteidigung nicht mehr inhaltlich überwacht werden. Es sei nicht zu befürchten, dass sich Zschäpe aus der Haft heraus terroristisch betätigt, heißt es zur Begründung. Auch gebe es keine Anhaltspunkte, dass sie über ihre Anwälte mit Sympathisanten oder Unterstützern kommuniziere.

Die 38-Jährige ist als Mittäterin an den Morden des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) angeklagt. Über die Zulassung der Anklage muss das OLG noch entscheiden.

Es wird damit gerechnet, dass der Prozess im Frühjahr vor dem OLG München beginnt. 

 

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