Haft für Kinderschänder

Wolfgang K. (56) hat das Nachbarsmädchen missbraucht. Nach einem Geständnis verurteilt ihn das Gericht zu fünf Jahren und zehn Monaten. Entscheidend waren Liebesbriefe an das Mädchen
von  Torsten Huber

MÜNCHEN Die Beweise waren erdrückend: Der 56-jährige Bausparvermittler Wolfgang K. hat über seinen Strafverteidiger Joachim Schwarzenau ein volles Geständnis abgelegt: „Mein Mandant räumt die Vorwürfe ein!”
Wie berichtet, warf ihm die Staatsanwaltschaft München II vor, dass er von 2004 bis 2007 die damals elf bis dreizehn Jahre alte Lena (Name geändert) sexuell missbraucht hat.
Im Bad unter der Dusche seifte er sie in seiner Wohnung in Markt Indersdorf das erste Mal ein. Dabei berührte er das Mädchen im Intimbereich. Obwohl sich die damals erst elfjährige Lena der Mutter anvertraut hat, ließ die ihre Tochter und den Sohn weiterhin bei ihrem Nachbarn spielen. Die Mutter im Zeugenstand: „Ich dachte, er ist ein guter Mensch. Ich hatte blindes Vertrauen zu dem Mann.”

Lena (heute 17 Jahre alt) steht gerade vor dem Abitur. Lange hat sie geschwiegen. Anfang 2011 offenbarte sie sich der Mutter. Sie berichtete von den Übergriffen im Bett und der Dusche. „Sie hat es mir erzählt, weil sie nicht will, dass er sich weiter an Kindern vergeht”, sagt die Mutter.
Lena selbst sei in ärztlicher Therapie. Beziehungen zu Jungen kann sie nicht aufbauen. Sie hatte noch keinen Freund. „Meine Tochter hat Angst, dass sie ihr ganzes Leben beziehungsunfähig bleibt”, berichtete die Mutter weiter.

Seit März 2011 sitzt Wolfgang K. in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt München Stadelheim. Belastende Liebesbriefe des Angeklagten an Lena haben ihn zu einem Geständnis bewegt. Lena blieb so eine Aussage vor Gericht erspart. Dies wurde ihm hoch angerechnet. Statt auf über zehn Jahre Haft plädierte der Staatsanwalt für 18 Fälle des Missbrauchs von Kindern auf sechs Jahre.
Verteidiger Schwarzenau forderte fünf Jahre und neun Monate Gefängnis. Der Vorsitzende Richter Thomas Bott und seine Kammer urteilten: „Fünf Jahre und zehn Monate sind tat- und schuldangemessen.”

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