Hackerbrücke: Neue Regelungen für Lkw-Verkehr

Auf der Hackerbrücke gelten ab Freitag neue Regeln für den Schwerlastverkehr. Lkw über 18 Tonnen dürfen die Brücke dann nicht mehr befahren.
von  AZ

München - Die Hackerbrücke stammt in großen Teilen aus dem Jahr 1892. In den Jahren 1983/84 wurde das Bauwerk umfassend saniert. Die Brücke wird regelmäßig untersucht: Das Baureferat führt dazu jährlich Begehungen und alle sechs Jahre eine umfangreiche Bauwerksprüfung durch (zuletzt 2016).

Im Jahr 2011 wurde eine Nachrechnungsrichtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur eingeführt. Sie verpflichtet dazu, im Zuge von umfangreichen Prüfungen Brücken nach heutigen statischen Regularien nachzurechnen. Dabei sind das gestiegene Verkehrsaufkommen und die weiterentwickelte Vorschriftenlage zu berücksichtigen.

Die Messungen letztes Jahr haben nun ergeben, dass zur Erfüllung dieser Normen Schwerlastverkehr auf der Hackerbrücke nur mehr bis 18 Tonnen zugelassen werden darf. Die entsprechenden Schilder werden am 28. April angebracht. Die Hackerbrücke liegt nicht auf den von der Stadt ausgewiesenen Lkw-Routen. Daher führte auch die bisher schon bestehende Höhenbegrenzung von 3,20 Meter für den Schwerlastverkehr zu keinen Problemen.

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