Hacker-Wirt klagt gegen Umsetzung der Sanierung

War bei der Sanierung der Tiefgarage in der Altstadt alles in Ordnung? Darüber streitet der Gastronom mit den anderen Eigentümern.
von  Sophie Anfang
Unzufrieden mit der Sanierung: Paul Pongratz (rechts) mit seinem Anwalt Patrick Bahlmann.
Unzufrieden mit der Sanierung: Paul Pongratz (rechts) mit seinem Anwalt Patrick Bahlmann. © Daniel von Loeper

München Sie ist eine versteckte Ruhezone in der Altstadt: die Asam-Passage zwischen Sendlinger- und Kreuzstraße. Doch das aus sieben Häusern bestehende Areal aus den 80ern ist inzwischen etwas in die Jahre gekommen. Die Tiefgarage wurde jetzt zwar saniert. Allerdings nicht gut genug, findet Miteigentümer und Hacker-Wirt Paul Pongratz – und klagte. Vor dem Landgericht München musste er am Montag jedoch eine Niederlage einstecken.

2011 hatte die Eigentümergemeinschaft beschlossen, eine Sanierung der Tiefgarage auszuschreiben.

„Der Beton war angefressen, weil die Garage stark frequentiert wird“, sagte Pongratz’ Anwalt Patrick Bahlmann.

Saniert wurde dann auch: neuer Estrich und Anstrich, Maßnahmen gegen Korrosion, Tragestützen und teilweise neue Duplex-Garagen. Angeschoben, so sagt es der Chef des Hacker-Hauses, habe er die Maßnahmen, nur zufrieden ist er nicht.

„Wir reiten darauf herum, weil die Sanierung zwar optisch gut ist, aber technisch eher halbherzig gemacht wurde“, sagte er am Montag vor Gericht.

Sein Vorwurf: Die Verwaltung habe Kosten sparen wollen. Er fürchte, dass sich die seiner Meinung nach schlechte Durchführung auf eine spätere Sanierung des überirdischen Teils der Asam-Passage auswirken könnte. Deshalb hat er gegen den Beschluss der Eigentümerversammlung geklagt.

Die Verwaltung und der Rest der Eigentümergemeinschaft sieht das anders. Ihrer Meinung nach ist der Beschluss korrekt gefasst und umgesetzt worden. Bei der Abstimmung habe es auch nur zwei Gegenstimmen und eine Enthaltung gegeben, unterstrich der Anwalt der Verwaltung, Konstantin Riesenberger, die Haltung.

Für das Gericht spielten diese Details jedoch keine Rolle. Vielmehr ging es bei der Verhandlung um die eher juristisch-technische Frage, wie weitreichend der Beschluss von 2011 ist, also welche Maßnahmen die Verwaltung auf Grundlage desselben fassen durfte.

Und hier folgte das Gericht, bis auf eine Detailfrage, der Position der Eigentümergemeinschaft. Heißt konkret: Pongratz’ Einwände sind im Großen und Ganzen nichtig.

Verkündet wird das Urteil Ende Februar. Für Pongratz wird es wohl kein Schlussstrich unter der Sache sein – er überlegt schon jetzt, wie er dann weiter vorgehen will.

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